Um sich betrieblich abzusichern, wählen derzeit manche Tierarztpraxen den Weg der Kurzarbeit - bei der Beantragung einer solchen, sind eine Reihe von Schritten zu setzen. Gerne sind wir Ihnen mit folgender Zusammenfassung und Handlungsempfehlung behilflich. Diese bezieht sich auch auf Teilzeitkräfte sowie Lehrlinge.
Zur Beantragung der Corona-Kurzarbeit haben wir für TierärztInnen die Bestätigung zur Sozialpartner bzw. Einzelvereinbarung bereit gestellt.
Die Blanko-Bestätigung für nichttierärztliches Personal (sind Personen die keinen Tierärzteausweis haben) finden Sie auch im internen Bereich der ÖTK (TÄKS/meine Online-Bestätigungen). Nichttierärztliche Personen sollten bei behördlichen Kontrollen die durch den Arbeitgeber ausgefüllte Bestätigung vorweisen.
Wir hoffen Sie hiermit bestmöglich mit allen wichtigen Informationen begleiten zu können!
Link: AMS-Informationen zur Kurzarbeit
Mag. Nicole Hafner-Kragl,
Kammeramtsleitung
Mag. Silvia Stefan-Gromen,
Abteilungsleiterin Medien & Kommunikation, Österreichische Tierärztekammer
Mag. Kurt Frühwirth,
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer