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Vorschreibungen

Persönliche Jahresvorschreibung

Ihre individuellen Vorschreibungen finden Sie in Ihrem Vorschreibungskonto im TÄKS (Tierärztekammerserviceportal) unter „Meine Konten“.

Vorschreibungskonto (inkl. Online-SEPA-Lastschriftenmandat)


Jahresvorschreibung 2024

Sie erhalten im Rahmen der Jahresaussendung die Vorschreibung Ihrer Kammerumlage 2024.
Die Kammerumlage dient zur Bestreitung des Sach- und Personalaufwands, des Aufwands für die Organe und der anderen finanziellen Erfordernisse für die Durchführung der Kammeraufgaben.

Mit der Jahresaussendung erhalten Sie auch die Vorschreibung Ihrer Beiträge zu den Wohlfahrtseinrichtungen:
Mit den Beiträgen zum Versorgungsfonds erwerben Sie nicht nur (anteilige) Beitragsmonate für die Altersunterstützung sondern erhalten ebenso eine Leistung im Falle der vorübergehenden (ab 28 bzw. 30 Tagen) und der dauernden Erwerbsunfähigkeit, u.U. zuzüglich einer Kinderzulage.
Im Ablebensfalls existiert eine Hinterbliebenenunterstützung für den hinterbliebenen Ehepartner bzw. eingetragenen Partner sowie für die Kinder.
Die Sterbekasse zahlt im Fall des Ablebens des Mitglieds EUR 11.000.- an dem vom Fondsmitglied angegebenen Hinterbliebenen aus.
Der Notstandsfonds soll Fondsmitgliedern, die in unverschuldete Notlagen oder in begründeten Härtefälle geraten sind, finanziell unterstützen.

Den Vorschreibungen beigefügt sind Informationen zur Höhe und zu etwaigen Reduktionsmöglichkeiten, sowohl für die Kammerumlage als auch im Versorgungsfonds. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Informationszetteln um eine Zusammenfassung der Leistungen/Beiträge sowie Reduktionsmöglichkeiten handelt, die Rechtsgrundlagen finden Sie für die Kammerumlage in der Umlagenordnung, für den Bereich der Wohlfahrt in der Satzung und Beitragsordnung der Wohlfahrtseinrichtungen.
Für die Reduktionen sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Formulare zu verwenden.

Für Fragen zur Einstufung oder für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Kammeramts unter vorschreibung@tieraerztekammer.at oder 01/5121766 gerne zur Verfügung.

All die Beilagen der Jahresaussendung finden Sie nachstehend noch einmal zum Download:

Rechtsgrundlagen:
Umlagenordnung 2024
Satzungen und Beitragsordnung der Wohlfahrtseinrichtungen




SEPA-Lastschriften

Aus Gründen der Vereinfachung empfehlen wir Ihnen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zur Begleichung der Kammerumlage und der Beiträge zu den Fonds; nach Erhalt der Vorschreibung wird der Betrag von Ihrem Konto eingezogen. Verwenden Sie bitte zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat. Sollten Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts mehr veranlassen.

Online-SEPA-Lastschriftmandat

Formular Kammerumlage
Formular Versorgungsfonds
Formular Sterbekasse
Formular Notstandsfonds
Bankverbindungen (alle Bankverbindungen im Überblick)


Jahresvorschreibung 2023

Sie erhalten im Rahmen der Jahresaussendung die Vorschreibung Ihrer Kammerumlage 2023.
Die Kammerumlage dient zur Bestreitung des Sach- und Personalaufwands, des Aufwands für die Organe und der anderen finanziellen Erfordernisse für die Durchführung der Kammeraufgaben.

Mit der Jahresaussendung erhalten Sie auch die Vorschreibung Ihrer Beiträge zu den Wohlfahrtseinrichtungen:
Mit den Beiträgen zum Versorgungsfonds erwerben Sie nicht nur (anteilige) Beitragsmonate für die Altersunterstützung sondern erhalten ebenso eine Leistung im Falle der vorübergehenden (ab 28 bzw. 30 Tagen) und der dauernden Erwerbsunfähigkeit, u.U. zuzüglich einer Kinderzulage.
Im Ablebensfalls existiert eine Hinterbliebenenunterstützung für den hinterbliebenen Ehepartner bzw. eingetragenen Partner sowie für die Kinder.
Die Sterbekasse zahlt im Fall des Ablebens des Mitglieds EUR 11.000.- an dem vom Fondsmitglied angegebenen Hinterbliebenen aus.
Der Notstandsfonds soll Fondsmitgliedern, die in unverschuldete Notlagen oder in begründeten Härtefälle geraten sind, finanziell unterstützen.

Den Vorschreibungen beigefügt sind Informationen zur Höhe und zu etwaigen Reduktionsmöglichkeiten, sowohl für die Kammerumlage als auch im Versorgungsfonds. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Informationszetteln um eine Zusammenfassung der Leistungen/Beiträge sowie Reduktionsmöglichkeiten handelt, die Rechtsgrundlagen finden Sie für die Kammerumlage in der Umlagenordnung, für den Bereich der Wohlfahrt in der Satzung und Beitragsordnung der Wohlfahrtseinrichtungen.
Für die Reduktionen sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Formulare zu verwenden.

Für Fragen zur Einstufung oder für nähere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Kammeramts unter vorschreibung-REMOVE-NOSPAM@tieraerztekammer.at oder 01/5121766 gerne zur Verfügung.

All die Beilagen der Jahresaussendung finden Sie nachstehend noch einmal zum Download:

Rechtsgrundlagen:
Umlagenordnung 2023
Satzungen und Beitragsordnung der Wohlfahrtseinrichtungen




Sepa-Lastschriften

Aus Gründen der Vereinfachung empfehlen wir Ihnen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zur Begleichung der Kammerumlage und der Beiträge zu den Fonds; nach Erhalt der Vorschreibung wird der Betrag von Ihrem Konto eingezogen. Verwenden Sie bitte zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates das entsprechende SEPA-Lastschriftmandat. Sollten Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts mehr veranlassen.

Online-SEPA-Lastschriftmandat

Formular Kammerumlage
Formular Versorgungsfonds
Formular Sterbekasse
Formular Notstandsfonds
Bankverbindungen (alle Bankverbindungen im Überblick)