Leitbild
Der Beruf der Tierärztin und des Tierarztes zählt in Österreich zu den Gesundheitsberufen, daraus ergeben sich besondere Verpflichtungen für Tier und Mensch. Das Veterinärwesen ist zudem in der Bundesverfassung verankert, damit wird dessen Wichtigkeit und gesellschaftliche Bedeutung weiter unterstrichen. Tierärztinnen und Tierärzte sind damit auch dem Gemeinwohl, der Gesellschaft verpflichtet.
Die Vertretung und Organisation des Berufsstandes wird in Form der vom Staat übertragenen Selbstverwaltung, geprägt durch demokratisch gewählte Organe, realisiert. Die ÖTK hat für das Zusammenwirken der Organe des Selbstverwaltungskörpers zu sorgen, welcher durch den Geschäftsbetrieb (das Kammeramt) seine Unterstützung findet. Die hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kammeramtes unterstützen die Selbstverwaltung und bringen nicht-tierärztliche Kompetenz ein. Sie verstehen sich als Dienstleister für alle Mitglieder, setzen die Beschlüsse der Gremien der Selbstverwaltung um und stehen den gewählten Gremien und allen Tierärztinnen und Tierärzten unterstützend zur Seite.
Die ÖTK ist zudem per Tierärztegesetz berufen, die wirtschaftlichen und sozialen Interessen aller Tierärztinnen und Tierärzte zu vertreten. Die Organe treffen daher neben hoheitlichen auch unternehmerische Entscheidungen.
Neben der Erfüllung von gesetzlich übertragenen Aufgaben ist die ÖTK auch ein Dienstleistungs- und Servicebetrieb für Tierärztinnen und Tierärzte. So ermöglichen wir kostenlose Rechtsberatung für unsere Mitglieder, umfassende Weiterbildungsveranstaltungen, gezielte Unterstützung bei Fragen zur Berufsausübung und eine solide Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung des Berufsstandes.