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Leitbild

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Der Beruf der Tierärzt*innen  zählt in Österreich zu den Gesundheitsberufen, daraus ergeben sich besondere Verpflichtungen für Tier und Mensch. Das Veterinärwesen ist zudem in der Bundesverfassung verankert, damit wird dessen Wichtigkeit und gesellschaftliche Bedeutung weiter unterstrichen. Tierärztinnen und Tierärzte sind damit auch dem Gemeinwohl, der Gesellschaft verpflichtet.

Die Vertretung und Organisation des Berufsstandes wird in Form der vom Staat übertragenen Selbstverwaltung, geprägt durch demokratisch gewählte Organe, realisiert. Die Österreichische Tierärztekammer hat für das Zusammenwirken der Organe des Selbstverwaltungskörpers zu sorgen, welcher durch den Geschäftsbetrieb (das Kammeramt) seine Unterstützung findet. Die hauptberuflichen Mitarbeiter*innen des Kammeramtes unterstützen die Selbstverwaltung und bringen nicht-tierärztliche Kompetenz ein. Sie verstehen sich als Dienstleister*innen für alle Mitglieder, setzen die Beschlüsse der Gremien der Selbstverwaltung um und stehen den gewählten Gremien und allen Tierärzt*innen unterstützend zur Seite.

Die ÖTK ist zudem per Tierärztegesetz berufen, die wirtschaftlichen und sozialen Interessen aller Tierärztinnen und Tierärzte zu vertreten. Die Organe treffen daher neben hoheitlichen auch unternehmerische Entscheidungen.

Aufgaben

Die Österreichische Tierärztekammer ist die Standesvertretung aller österreichischen Tierärztinnen und Tierärzte. Sie ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Wien. Die rechtlichen Grundlagen zur Einrichtung der Österreichischen Tierärztekammer finden sich in der Österreichischen Bundesverfassung, dem Tierärztegesetz und dem Tierärztekammergesetz. Die Österreichische Tierärztekammer hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • Führung der Tierärzteliste und Zulassung zur Berufsausübung
  • Interessen vertreten
  • Mitglieder informieren, beraten und unterstützen
  • Fortbildung fördern
  • Statistiken führen

Führung der Tierärzteliste und Zulassung zur Berufsausübung

Die Österreichische Tierärztekammer ist in ihrem übertragenen Wirkungsbereich, somit also im staatlichen Auftrag, zur Führung der österreichischen Tierärzteliste beauftragt. Im Rahmen dieser Aufgabe werden Neueintragungen vorgenommen, Änderungen von Daten in die Liste eingearbeitet und Streichungen durchgeführt. Die Tierärzteliste wird öffentlich geführt – jede Person kann während der Bürozeiten Einsicht in diese Liste nehmen. Jede Änderung der Tierärzteliste wird von der Österreichischen Tierärztekammer im Amtsblatt (dies ist Teil des Vetjournals) kundgemacht. Die Tierärzteliste hat ähnliche Funktionen wie das Firmenbuch.

Mit Eintragung in die Tierärzteliste erhält der Tierarzt einen mit seinen Personaldaten versehenen Ausweis, den Tierärzteausweis (amtlicher Lichtbildausweis). Die Berechtigung zur Ausübung des tierärztlichen Berufes ist vom Besitz des Tierärzteausweises abhängig. Erst der Tierärzteausweis legitimiert eine Tierärztin oder einen Tierarzt, seinen Beruf in Österreich auszuüben.

Bei Fragen rund um die Tierärzteliste steht Ihnen die ÖTK-Standesführung gerne zur Verfügung.


Interessen vertreten

Die Interessen der Tierärztinnen und Tierärzte Österreichs werden durch die Österreichische Tierärztekammer bestmöglich vertreten. Dies geschieht vor allem durch Aktivitäten in folgenden Bereichen:
 

  • Gesetzesgestaltung und Begutachtung
  • Bekämpfung der tierärztlichen Kurpfuscherei
  • Betreiben von Gemeinschaftswerbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vergabe von Ehrungen und Auszeichnungen
  • Erlassung von Richtlinien


Jedes Jahr werden weit über 100 Gesetzes- und Verordnungsentwürfe einer juristischen Prüfung unterzogen. In jenen Fällen, in welchen es durch die geplanten Normänderungen zu einem Nachteil für den Berufsstand kommen könnte, werden entsprechende Stellungnahmen verfasst.

Immer wieder werden Verdachtsfälle des Verstoßes gegen den tierärztlichen Tätigkeitsvorbehalt (§ 12 TÄG) an die Kammer herangetragen. Diese werden in Form eines engmaschigen und konsequent angewandten juristischen Vorgehens verfolgt. In den allermeisten Fällen kann dadurch eine weitere Tätigkeit der betroffenen Personen verhindert und so eine Absicherung des tierärztlichen Berufsstandes erzielt werden.

Durch gezielte Gemeinschaftswerbung und Öffentlichkeitsarbeit werden der tierärztliche Berufsstand beworben sowie der breiten Bevölkerung die zahlreichen Tätigkeitsfelder der österreichischen Tierärztinnen und Tierärzte dargelegt.

Durch die Vergabe von Ehrungen und Auszeichnungen werden Mitglieder des Berufsstandes für ihre besonderen Leistungen ausgezeichnet.

Die Erlassung von Richtlinien stellt einen wichtigen Beitrag zur Qualitäts- und Rechtssicherheit der tierärztlichen Leistung sowie zum Konsumentenschutz dar. So soll die tierärztliche Honorarordnung beispielsweise eine für Konsument*innen transparente Abrechnung der tierärztlichen Leistungen gewährleisten. Durch „Ordinationsrichtlinien“ werden Mindeststandards für tierärztliche Ordinationen definiert und damit Qualitätskriterien eingeführt.


Information, Beratung und Unterstützung von Mitgliedern

Die Information unserer Mitglieder erfolgt unter anderem durch die Herausgabe des Vetjournals. Das Vetjournal erscheint 10 Mal jährlich und beinhaltet auch das Amtsblatt der Österreichischen Tierärztekammer.

Durch die Veröffentlichung von Fachartikeln werden die Kammermitglieder über Neuerungen aus dem Bereich der Veterinärmedizin, des Praxismanagements oder aber auch anderen Bereichen, die mit der täglichen Arbeit als Tierärzt*in zusammenhängen, informiert.

Aktuelle Informationen wie beispielsweise Gesetzesänderungen, Fortbildungsveranstaltungen der Kammer, Warnungen vor unlauteren Geschäftspraktiken etc. werden von der Kammer über einen elektronischen Newsletter an die Kammermitglieder versandt.

Die vorliegende Website dient als Informationsdrehscheibe für Tierärztinnen und Tierärzte wie für interessierte Personen gleichermaßen. Standesinterne Angelegenheiten finden sich in einem passwortgeschützten Bereich.

Zur Information der Kammermitglieder oder aber von Tierbesitzer*innen bzw. der breiten Bevölkerung gibt die Österreichische Tierärztekammer eine Reihe von Informationsbroschüren heraus.

Der Beratung der Mitglieder wird besonderes Augenmerk gewidmet. So steht diesen eine kostenlose Rechtsberatung bei der Tierärztekammer zur Verfügung. Bei Spezialproblemen oder zur Vertretung vor Gerichten steht die Kammer beratend und unterstützend zur Seite.

Bei Problemen mit Finanzbehörden oder zur grundsätzlichen Beratung zu steuerlichen Fragen steht ein Steuerexperte zur Verfügung.

Tierärztinnen und Tierärzte, welche eine selbstständige Tätigkeit mit eigener Praxis erwägen, haben die Möglichkeit, eine eingehende Niederlassungsberatung in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen der Eintragung in die Tierärzteliste erfolgt eine Beratung zu Fragen der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pensionsversicherung).

Persönliche Unterstützung erhalten die österreichischen Tierärztinnen und Tierärzte in Form von Vertretungen vor österreichischen Behörden. Die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Tierärzte*innen untereinander sowie zwischen Tierärzt*innen und Tierbesitzer*innen übernimmt ebenfalls die Kammer. Diesbezügliche Regelungen finden sich auch in der Schlichtungsordnung der Österreichischen Tierärztekammer.

Immer wieder werden seitens der Kammer Gutachten zu unterschiedlichsten Zwecken erstellt.

Finanzielle Unterstützung erhalten Kammermitglieder aus den Wohlfahrtsfonds, sofern auch dort eine Mitgliedschaft besteht.
 

Mitglieder informieren

Beratung

  • Rechtsberatung 
  • Steuerberatung
  • Niederlassungsberatung
  • Bildungsberatung
  • Versicherungsberatung

Unterstützen

  • Behördenvertretung
  • Schlichtungen
  • Erstellung von Gutachten
  • Finanzielle Unterstützungen

Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich gerne an unsere rechtsabteilung.


Fortbildung unterstützen

Die postgraduale Fortbildung der Tierärztinnen und Tierärzte erfolgt in der Eigenverantwortung der Mitglieder der Österreichischen Tierärztekammer. Die Kammer unterstützt grundsätzlich jede Art von fachlicher Fortbildung und bietet im Rahmen der Vetakademie (VETAK) des Österreichischen Tierärzteverlags Fortbildungsveranstaltungen für Tierärztinnen und Tierärzte an. Daneben wird das Fachtierarztwesen gefördert, indem regelmäßig Fachtierarztprüfungen abgehalten werden und fachtierarztspezifische Fortbildungsveranstaltungen anerkannt werden. Jedes Kammermitglied hat die Möglichkeit, seine absolvierten Fortbildungen von der Kammer in Form eines „Fortbildungskontos“ archivieren zu lassen (dieses ist als Online-Fortbildungskonto im internen Bereich der Website einsehbar).

Weiters werden von der Kammer regelmäßig Prüfungen zur Erlangung der Qualifikation zur Führung einer Hausapotheke abgehalten.

  • Hausapotheken QualVO Prüfungen
  • Fachtierarztprüfungen
  • Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen
  • Verwaltung der Bildungsstunden
  • Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen

Bei Fragen zur Anerkennung von Bildungsstunden stehen Ihnen die Kolleg*innen aus der Fortbildungsverwaltung gerne zur Verfügung.