Kammerorgane
Organe der Tierärztekammer
Nach § 14 TÄKamG (BGBl. I Nr. 86/2012) sind die Organe:
1. die Delegiertenversammlung
2. der Vorstand
3. die Präsidentin/der Präsident
4. der Kontrollausschuss
5. die Landesstellenpräsidentinnen/die Landesstellenpräsidenten
6. die Abteilungsausschüsse
7. das Kuratorium
Die Vertretung und Organisation des Berufsstandes wird in Form der vom Staat übertragenen Selbstverwaltung, geprägt durch demokratisch gewählte Organe, realisiert.