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HAPO-Stunden

Für die Berechtigung zur Führung einer Hausapotheke (Hapo) iSd §13 TÄG haben Tierärztinnen und Tierärzte eine Zusatzqualifikation durch eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Arzneimittelanwendung zu erwerben und den Erfolg durch eine Prüfung nachzuweisen. Den Umfang und den Inhalt der Weiterbildung, die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung, Ablauf der Prüfung, Ergebnis und Kosten regelt die vorliegende Verordnung.

Tierärztinnen und Tierärzte sind vor Anmeldung einer Hausapotheke verpflichtet, eine Weiterbildung von wenigstens 20 Stunden auf dem Gebiet der Arzneimittelanwendung zu absolvieren und den Erfolg der Weiterbildung durch eine Prüfung nachzuweisen.