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Wahlwerbung

Wahlwerbung

Das Kammeramt der Österreichischen Tierärztekammer weist darauf hin, dass der Inhalt und die Gestaltung der nachfolgenden Wahlwerbung alleine in der Verantwortung der wahlwerbenden Gruppen liegt, in deren Namen sie veröffentlicht wird. Das Kammeramt nimmt keinerlei Einfluss auf Inhalt und Gestaltung der Wahlwerbung. Anmerkungen, Gegendarstellungen und Beschwerden sind jeweils direkt an die wahlwerbenden Gruppen zu richten und dem Kammeramt zur Kenntnisnahme zu übermitteln. 


WERBUNG - Wahlwerbende Gruppen in den Abteilungen


Vorgehensweise zu Kammerwahl 2021

veröffentlicht am 05.03.2021

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