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Ordinationsrichtlinie

Informationen zur Ordinationsrichtlinie neu

Im Rahmen der Delegiertenversammlung von Freitag, den 2.12.2022 wurde eine neue Ordinationsrichtlinie beschlossen, damit konnte auf berufsrechtlicher Ebene eine Klarstellung zum Thema "konsiliarische Tätigkeit" erfolgen. Hiermit verweisen wir auf die kundgemachte neue Richtlinie, die am Dienstag, den 6.12.2022 in Kraft tritt. Bezüglich der Umsetzung und der Schritte, die nun in weiterer Folge vorzunehmen sind, ersuchen wir Sie mit dem Kammeramt persönlich in Kontakt zu treten.

Aktuelle Ordinationsrichtlinie der Österreichischen Tierärztekammer (OrdiRL) - (beschlossen von der Delegiertenversammlung am 02.06.2023)
Ordinationsrichtlinie (kundgemacht am 05.12.2022) gültig ab 06.12.2022
Änderungsmeldung


Weiterer Informationen zum Thema „Konsiliartierärzt*innen“:

Leitfaden zur arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Rechtsanwaltskanzlei Gerlach Löscher Littler