Kontrollausschuss
§ 18 (2) TÄKamG (BGBl. I Nr. 86/2012)
Dem Kontrollausschuss obliegt die Kontrolle der Gebarung der Tierärztekammer auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, insbesondere die Überprüfung des Rechnungsabschlusses und des Jahresvoranschlags der Tierärztekammer auf ziffernmäßige Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Mitglieder des Kontrollausschusses, Stand Juli 2025:
Mitglieder
- Mag. Fritz Kemetmüller (Vorsitzender)
- Mag. Manfred del Fabro
- Mag. Christian Knecht
Stellvertreter
- Mag. Evelyn Grasegger
- Dr. Hermann Jantscher
- Mag. Anna Zach