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Kontrollausschuss

§ 18 (2) TÄKamG (BGBl. I Nr. 86/2012)

Dem Kontrollausschuss obliegt die Kontrolle der Gebarung der Tierärztekammer auf Rechtmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, insbesondere die Überprüfung des Rechnungsabschlusses und des Jahresvoranschlags der Tierärztekammer auf ziffernmäßige Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit.

Mitglieder des Kontrollausschusses, Stand September 2021:

Mitglieder

Mag. Fritz Kemetmüller (Vorsitzender)
Dr. Nikolaus Böhm
Mag. Manfred del Fabro (Stellvertreter)
 

Stellvertreter

Mag. Christian Knecht
Dr. Mario Pichler
VR Dr. Siegfried Fuchs


Sitzungsprotokolle