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Presseaussendung: Tierärzt*innen sind keine Kontrollorgane

Tierärztekammer weist Vorwürfe der Abgeordneten Olga Voglauer (Grüne) entschieden zurück

Wien (OTS) - Im Rahmen der Nationalratsdebatte am Mittwoch, 28. Februar 2024 erhob Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne) in ihrer Wortmeldung zur Herkunftskennzeichnung von Fleisch massive Vorwürfe gegen Tierärzt*innen, die die Österreichische Tierärztekammer entschieden zurückweist.
Die Politikerin bezog sich auf einen vor Kurzem sogenannt aufgedeckten Schweineskandal in der Steiermark und sagte: „Und eines sei den Tierärztinnen und Tierärzten in Österreich auch ins Stammbuch geschrieben: Die Tatsache, dass wir immer wieder solche Skandale erleben, bedeutet auch, dass sie weggeschaut haben, und auch damit muss Schluss sein. “

Tierärztekammer-Präsident Mag. Kurt Frühwirth tritt diesen Äußerungen entschieden entgegen und sagt: „Diese Aussagen unterstellen allen Veterinär*innen dieses Landes, sie würden sich gesetzeswidrig verhalten und die Sicherstellung des Tierwohls per se vernachlässigen – diese unsachliche Pauschalverurteilung weisen wir entschieden zurück.“ Und meint weiter: „Die Abgeordnete Voglauer ist ja selbst Bio-Bäuerin und weiß daher ganz genau, dass die Verantwortung für die gehaltenen Tiere immer der landwirtschaftliche Betrieb trägt. Dahingehend kann die Schuld für rechtswidriges Verhalten, etwaige Missstände und Versäumnisse nicht den Tierärzt*innen zugeschoben werden – Tierärzt*innen sind keine Kontrollorgane."

Tierärzt*innen hier in eine Mittäterschaft hineinzuziehen oder sie sogar zu kriminalisieren, sei strikt abzulehnen. „Bald werden sich auch keine Tierärzt*innen mehr finden um landwirtschaftliche Betriebe zu betreuen, das tut sich bald keiner mehr an. Zudem leiden wir auch unter einem massiven Nutztierpraktiker*innen-Mangel und haben daher auch ein enormes tierärztliches Versorgungsproblem, “ so Frühwirth.

Die vertraglich gesicherte tierärztliche Betreuung im Rahmen der Tiergesundheitsdienste sei durch die TGD-Verordnung geregelt, wobei der rechtskonforme Medikamenteneinsatz hier im Vordergrund stehe. Die gemäß TGD-Verordnung vorgeschriebenen Betriebserhebungen ersetzen keine zentrale, lückenlose, durchgehende Überwachung und behördliche Kontrollfunktion.

„Betreuungstierärzte sind keine Kontrollorgane“

Eine darüberhinausgehende tierärztliche „Kontrollfunktion“, wie sie immer seitens der Politik bei den Betreuungstierärzt*innen gesehen wird, sei schlichtweg nicht möglich bzw. ist unvereinbar. Selbstverständlich werden tierschutzrelevante Zustände aufgezeigt und angezeigt. Die Politik muss die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen und dabei ein hohes Maß an Transparenz und höhere Besuchsfrequenzen zulassen. Zudem müssten die Verantwortlichen auch bereit sein, diese zu finanzieren. Frühwirth macht abschließend deutlich: „Die Tierärztekammer zeigt sich jedenfalls immer gesprächsbereit“.
 

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Silvia Stefan-Gromen, Österreichische Tierärztekammer,
Abteilungsleiterin Medien & Kommunikation, Tel. 01/ 512 17 66 DW 41
Email: silvia.gromen@tieraerztekammer.at