Wie die künftige tierärztliche Praxis unter Einbindung neuer Technologien in Österreich funktionieren kann und soll, hat die Österreichische Tierärztekammer vor kurzem im Rahmen der Delegiertenversammlung einstimmig beschlossen: Die „Richtlinien zur Nutzung und Qualitätssicherung der Telemedizin in der tierärztlichen Praxis“ sind eine Handlungsempfehlung zur Nutzung und Qualitätssicherung der Telemedizin in der tierärztlichen Praxis. Obwohl die physische Untersuchung unserer tierischen Patienten weiterhin im Mittelpunkt der tierärztlichen Tätigkeit steht, eröffnet die Telemedizin neue Möglichkeiten in unserem Berufsalltag.
Digitale tiermedizinische Angebote sehen wir als sinnvolle Ergänzung zum physischen Angebot – jedoch nicht als Ersatz. Die Anwendung neuer Technologien muss stets im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und unseren beruflichen Verpflichtungen stehen. Eine sorgfältige Abwägung von Vor- und Nachteilen ist unerlässlich, um die bestmögliche Versorgung für unsere tierischen Patienten zu gewährleisten. Zudem müssen telemedizinische Leistungen entsprechend vergütet werden – auch Telemedizin muss angemessen honoriert werden. Schließlich handelt es sich dabei um eine tierärztliche Leistung, die mindestens den gleichen Sorgfalts- und Qualitätskriterien wie eine in physischer Präsenz erbrachte Leistung entsprechen muss. Wir laden Sie hiermit ein, sich über die Möglichkeiten und Anforderungen der Telemedizin zu informieren, und freuen uns darauf, Sie dabei unterstützen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Kurt Frühwirth
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer