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ÖTK-Maßnahmenpaket: Stundung der Kammerumlage sowie der Beiträge zum Versorgungsfonds, der Sterbekasse und dem Notstandsfonds

Aufgrund der Corona-Krise und den daraus resultierenden Umsatzrückgängen in Tierarztpraxen möchten wir erste notwendige Unterstützungsmaßnahmen zusichern:

Der ÖTK-Vorstand hat in einem ersten Schritt die Kammerumlage bis 30. Juni 2020 gestundet. Weiteres wurde aktuell vom Kuratorium der Beschluss gefasst, auch die Beiträge zum Versorgungsfonds (für die Monate März, April, Mai), der Sterbekasse sowie dem Notstandsfonds bis Juni 2020 vorerst zu stunden.

Sollten Sie von einzelnen Stundungen nicht Gebrauch machen wollen und haben uns ein Lastschriftmandat erteilt, so geben Sie uns bitte formlos bekannt, welchen Beitrag (KU, VK, SK, NF) Sie weiter eingezogen haben möchten – schicken Sie uns diese Information bitte per Email an:  vorschreibung-REMOVE-NOSPAM@tieraerztekammer.at

Es ist uns bewusst, dass diese Stundungen nur eine erste Hilfestellung zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen sind.
Die Beratungen bzw. Entscheidungen über weitere Hilfsmaßnahmen sind im Gange, werden aber sicherlich noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Das vordergründigste Ziel muss aber sein, auch die bereits alternativ bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Volker Moser
Kuratoriumsvorsitzender der Wohlfahrtseinrichtungen

Mag. Kurt Frühwirth,
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer