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Detail

Neues Tierärztegesetz tritt rückwirkend mit 1.6.2021 in Kraft

Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen

Das neue Tierärztegesetz wurde nunmehr kundgemacht und tritt somit rückwirkend mit 1.6.2021 in Kraft. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die Sie folgendem Informationsblatt entnehmen können.

Weitere Details bitten wir Sie dem Gesetzestext zu entnehmen, der am 26. August 2021herausgegeben wurde:

BGBl. I Nr. 171/2021
Tierärztegesetz und Änderung des Tierärztekammergesetzes

Für spezielle Fragen und weitere Informationen steht Ihnen die Rechtsabteilung der Tierärztekammer gerne zur Verfügung.


Mag. Nicole Hafner-Kragl
Kammeramtsdirektorin

Mag. Kurt Frühwirth
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer