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Investitionsprämie für Digitalisierungsmaßnahmen nutzen!

aws Fördermanager

Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ein neues Förderungsprogramm konzipiert, das einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schaffen soll. Mit 12. August 2020 wurde die entsprechende Gesetzesänderung vollzogen und damit die Investitionsprämie beträchtlich aufgestockt. Ein aus unserer Sicht sinnvoller Schritt und ein guter Zeitpunkt für jene Tierarztpraxen, die ohnehin geplant haben, Investitionen beispielsweise für Digitalisierungsmaßnahmen umzusetzen.

Das neue Förderungsprogramm richtet sich an alle Unternehmen, somit auch an uns Tierärztinnen und Tierärzten, die Neuinvestitionen im Bereich des abnutzbaren Anlagevermögens durchführen. Geplante Neuinvestitionen zur Digitalisierung der Praxis beispielsweise Neuanschaffungen von Röntgengeräten oder Computersystemen sind förderungsfähig. Voraussetzung dafür, ist eine österreichische Betriebsstätte, für die zwischen dem 01. September 2020 und 28. Februar 2021 die COVID-19-Investitionsprämie beantragt wurde. Die Grenzen für förderungsfähige Investitionen reichen von EUR 5.000,- (ohne USt.) pro Antrag (eine Staffelung z.B. von 5 x 1.000,- Euro bzw. 2 x 2.500,- Euro sind ebenso möglich !) bis hin zu maximal EUR 50 Mio. (ohne USt.) pro Unternehmen. Die Investitionsprämie beträgt 7 % der förderbaren Kosten. Bei Investitionen im Bereich Digitalisierung beträgt die Prämie 14 %. Gefördert werden auch Investitionen, die mittels Leasing finanziert werden.

Die Abwicklung dieser Förderungsmaßnahme verantwortet die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) im Auftrag des Bundes – die Beantragung erfolgt über die elektronische Anwendung aws Fördermanager, aufrufbar unter https://foerdermanager.aws.at.
Eine möglichst frühzeitige Antragstellung wird empfohlen, da die Förderungsvergabe chronologisch erfolgt. Weitere Fragen richten Sie bitte direkt die aws.
Falls Sie ohnedies eine Investition geplant haben, ist nun sicher eine gute Gelegenheit!

Dokumente im Anhang:
AWS Infoblatt zur Antragstellung
FAQ AWS Investitionsprämie
Richtlinie AWS Investitionsprämie
Neuerungen der Richtlinie (Geringfügige Adaptierung mit 01.09.2020)