Da uns derzeit viele Anfragen betreffend der Bestimmungen und Vorgehensweise bei Kurzarbeit erreichen, informieren wir Sie diesbezüglich gerne mittels folgendem Rundschreiben. Aus diesem geht hervor, welche Schritte bei der Beantragung zu setzen sind und worauf Sie im Besonderen achten müssen. Auch das neue Factsheet der WKO (Stand 18.3.2020) gibt einen guten Überblick zum Thema "Kurzarbeit".
Als Unterstützung bei der Ausübung Ihrer tierärztlichen Tätigkeit finden Sie im internen Bereich der ÖTK-Homepage (unter TÄKS/interner Bereich/meine Onlinebestätigungen) auch eine Bestätigung der ÖTK zur Vorlage gegenüber Prüforganen. Dieses Dokument bestätigt Ihre veterinärmedizinische Tätigkeit, die Sie auch ungehindert weiter ausüben dürfen.
Bei Kontrollen der Polizei oder anderer Behörden weisen Sie bitte das Schreiben in Verbindung mit Ihrem Tierarztausweis vor - beides sollte zur Glaubhaftmachung Ihrer beruflichen Ausübung beitragen.
Gerne werden wir Sie auch weiterhin über aktuelle Entwicklungen informieren. Bleiben Sie bei guter Gesundheit!
Mag. Nicole Hafner-Kragl,
Kammeramtsleitung
Mag. Silvia Stefan-Gromen,
Abteilungsleiterin Medien & Kommunikation, Österreichische Tierärztekammer
Mag. Kurt Frühwirth,
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer