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Corona: Kurzarbeit soll auch tierärztliche Betriebe absichern – Stundung von Kammerbeiträgen beschlossen

Es ist davon auszugehen, dass unter den gegebenen Umständen auch Tierarztpraxen und Kliniken mit Umsatzeinbußen rechnen werden müssen, deshalb möchten wir Sie über die entsprechenden Regelungen, die die Bundesregierung am Wochenende beschlossen hat, informieren.

Gleich vorweg möchten wir jedoch betonen, dass wir – so wie auch andere Freiberufskammern - nicht in die Gespräche der Bundesregierung und der Sozialpartner eingebunden waren. Wir bitten daher um Verständnis, dass gewisse Verzögerungen bei der Informationsweitergabe unvermeidlich sind und, dass vermutlich noch viele Detailfragen zu klären sind. Hier sind wir in Abstimmung mit den anderen Freiberufskammern und arbeitenmit Hochdruck daran um diese zu klären und Ihnen Mustervereinbarungen zur Verfügung stellen zu können.

Kurzarbeit ist die vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten. Kurzarbeit hat den Zweck, die Arbeitskosten temporär zu verringern und gleichzeitig die Beschäftigten im Betrieb zu halten. Die Umsetzung von Kurzarbeit erfordert einige Maßnahmen – hierfür stellen wir Ihnen vorerst kurzfristig die Informationen der Arbeiter- und Wirtschaftskammer zur Verfügung. Die Erläuterungen beziehen sich auf den Urlaubsverbrauch, die Nettoentgeltgarantie, Kündigungen, Behaltepflichten, die Arbeitszeit und die Dauer der Kurzarbeit. Weiterführende Informationen zur Kurzarbeit und zu arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf das Coronavirus finden Sie aktuell in beiliegenden Ausführungen des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend (FAQ Corona-Kurzarbeit,FAQ Corona-Arbeitsrecht).

Entlastungsmaßnahme für Mitglieder beschlossen:

Aufgrund der aktuellen Corona Krise hat der Präsident und Vorstand der Österreichischen Tierärztekammer auf unbürokratischem und kurzem Weg eine Soforthilfemaßnahme für die Kammermitglieder beschlossen:
Mit der Beschlussfassung wird für die Entrichtung der Kammerbeiträge der Fälligkeitstermin 31.März 2020 auf den 30. Juni 2020 verschoben. Jene die von der Stundung nicht Gebrauch machen möchten, mögen dies umgehend, formlos per Mail, der Kammer unter vorschreibung-REMOVE-NOSPAM@tieraerztekammer.at bekanntgeben.


Links zur Kurzarbeit:
Arbeiterkammer (AK)
Wirtschaftskammer (WKÖ)

Service: Beiliegend finden Sie auch einen Aushang zum Thema "Corona" für Ihre Ordination!

 

Mag. Nicole Hafner-Kragl,
Kammeramtsleitung

Mag. Silvia Stefan-Gromen,
Abteilungsleiterin Medien & Kommunikation, Österreichische Tierärztekammer

Mag. Kurt Frühwirth,
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer