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Corona: Kurzarbeit - Direktantrag beim AMS

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Wie die Österreichische Tierärztekammer bekannt gibt, wurde am 1. April 2020 zwischen den Sozialpartnern und dem AMS eine neue Vorgangsweise betreffend der Einbringung der Anträge auf Kurzarbeit festgelegt.

Ab sofort sind nun die Anträge ausschließlich direkt ans AMS zu übermitteln, wo sie auch direkt bearbeitet werden. Aufgrund einer Generalbevollmächtigung findet keine Freigabe/Zustimmung durch die ÖTK bzw. GPA-djp mehr statt bzw. ist diese notwendig.

Haben Sie aber zuvor noch eine Sozialpartnervereinbarung an uns übermittelt und von uns bereits eine Zustimmung erhalten, so brauchen Sie die Zustimmung der GPA-djp nicht mehr abzuwarten, sondern können den Antrag direkt nach unserer Rücksendung ans AMS weiterleiten.

Die Änderung der Vorgehensweise wurde damit begründet, dass die Sozialpartnerorganisationen teilweise mit Mehrfachanträgen konfrontiert wurden und das AMS einen sehr intensiven Prozess zur Zusammenstellung der Unterlagen für die Bewilligung absolvieren musste. Dies führte teilweise zu erheblichen Verzögerungen im Bewilligungsverfahren.
 
WKO-Information zu neuem Verfahren

Neue ÖTK-Info-Grafik: Handlungsempfehlung Kurzarbeit

Sozialpartnervereinbarung - neue Vorgehensweise
 

Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Nicole Hafner-Kragl,
Kammeramtsleitung

Mag. Silvia Stefan-Gromen,
Abteilungsleiterin Medien & Kommunikation

Mag. Kurt Frühwirth,
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer