Wie zuletzt berichtet, ist es mir kurzfristig gelungen, die Abgabe der Leermeldung im Rahmen der ABMS-Meldung auch über unsere ÖTK-Meldestelle zu ermöglichen. Bisher war dies ausschließlich über das umständliche und komplizierte e-Service-Portal des BASG möglich.
Angesichts der strengen Strafpraxis einzelner BVBs und der daraus resultierenden Disziplinarverfahren ist es mir ein großes Anliegen, diese unnötigen Hürden zu beseitigen und künftig zu vermeiden.
Nach Bekanntwerden dieser Erleichterung haben bereits viele Kolleg*innen das Angebot genutzt. Für alle, die diese Möglichkeit bislang noch nicht wahrgenommen haben, freue ich mich, mitteilen zu können, dass die Nutzung der Meldestelle nun verlängert noch bis zum 28. April 2025 möglich ist, um der Meldepflicht unkompliziert nachzukommen.
Loggen Sie sich dazu einfach im internen Bereich unserer ÖTK-Webite ein, akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und geben Sie Ihre Leermeldung ab – den Rest übernehmen wir für Sie.
Tierärztekammer Meldestelle:
https://www.tieraerztekammer.at/oeffentlicher-bereich/tieraerztekammermeldestelle
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien sowie Angehörigen erholsame und frohe Osterfeiertage!
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Kurt Frühwirth
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer