Veranstaltungskalender

Eine eigene Hausapotheke führen

Workshop/Vortrag mit Anmeldeschluss am 22.08.2025



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Von 15.09. bis 18.09.2025 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ort
Der Kurs findet als Online-Sitzung (via Collaborate) statt. Prüfung vor Ort: Veterinärmedizinische Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, E-Center.
Österreich, 1210 Wien
Veterinärplatz 1

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Voraussetzungen
Absolvent:innen der Veterinärmedizin und Studierende (vollendetes 8. Semester)

Bildungsstunden
20,0 Bildungsstunden allg.
20,0 Hausapotheke

Kategorie(n)

  • Hausapotheke

Fachbereich(e)

  • Allgemein

Details
Studierende können schon jetzt eine wichtige Qualifikation für den Berufsstart erlangen. Wer als Tierärztin/Tierarzt eine Hausapotheke führen möchte, benötigt dazu eine spezielle Weiterbildung. Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der SHG Stiftung der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien bieten in Kooperation mit der Vetmeduni im September 2025 erneut einen Kurs für Absolvent:innen und Studierende an.

Der Kurs findet in diesem Jahr als Online-Sitzung (via Collaborate) statt. Am Ende des viertägigen Kurses ist eine schriftliche Prüfung (Multiple Choice Fragen, Lückentext- oder Zuordnungsfragen) vor Ort im E-Center abzulegen. Mit bestandener Prüfung haben die Kursbesucher:innen somit 20 Stunden der Weiterbildung zum Führen einer eigenen Hausapotheke in der Tasche.

Nach Abschluss des Kurses sind die Teilnehmer:innen in der Lage,

• die rechtlichen Grundlagen zur Führung einer Hausapotheke zu interpretieren und anzuwenden, inkl. (Tier)Arzneimittel-Anwendung, -Abgabe und deren Dokumentation
• eine Pharmakovigilanzmeldung durchzuführen,
• Nutztiere, Heimtiere und Pferde zu kennzeichnen und zu registrieren, sowie bzgl. Tollwut erlassene Bestimmungen zu benennen,
• Tierarzneimittel bei Nutztieren im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes anzuwenden
• Doping und Medikationsreglements im Pferdesport zu benennen und
• Tierärztekammergesetz und Grundlagen der Standesvertretung zu erörtern

Referenten
DADAK, A., Vetmeduni Vienna
SCHODER G., Amtstierarzt, TGD OÖ
TRITTHART, A., Tierarzt GmbH Dr. Mitsch
KOTSCHWAR, A., HAUSER, B., AGES
RAUBEK, J., Landesveterinärdirektion NÖ
MOTSCHNIG, T., BMSGPK
ZACH, C., Fachtierärztin für Pferde

Sprache
Deutsch

Anmerkungen
• Ihre Anwesenheit ist bei allen Kursteilen erforderlich!
• Am Ende der Weiterbildung haben die Teilnehmer:innen drei Fragen pro
Lehreinheit zu beantworten. Die Bestehensgrenze liegt bei 60%.
• Veranstaltungsort:
Der Kurs findet in diesem Jahr als Online-Sitzung (via Collaborate) statt.
Prüfung vor Ort: Veterinärmedizinische Universität Wien, Veterinärplatz 1,
1210 Wien, E-Center
• Der Kurs gilt bei positiver Absolvierung des Abschlusstests als Zusatzqualifikation gemäß §§ 25 und 26 Tierärztegesetz (BGBl. I Nr. 171/2021) und der Hausapothekenqualifikationsordnungsverordnung der Österreichischen Tierärztekammer im Ausmaß von 20 Weiterbildungsstunden.

Nach Zusage des Kursplatzes durch die Gesellschaft der Freunde der Vetmeduni hat die Überweisung der Teilnahmegebühr innerhalb von drei Werktagen zu erfolgen. Die Teilnahmegebühr kann als Mitgliedsbeitrag der Gesellschaft der Freunde der Vetmeduni gutgeschrieben werden.

Teilnahmegebühr

Allgemein150,00 €
Studierende75,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Veterinärmedizinische Universität Wien
Website

Downloads
Infoblatt_Weiterbildung-Hausapotheke_2025_13032025.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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