Veranstaltungskalender
25. IKGT - 2510 Nutztier – Ganzheitliche Konzepte in der Nutztiermedizin
Vortrag mit Anmeldeschluss am 28.01.2025
Restplätze auf Anfrage.
Datum und Zeit
Am 27.04.2025
von 09:00 Uhr bis 13:15 Uhr
Ort
Caritas-Pirckheimer-Haus (Hybrid)
Deutschland, 90402 Nürnberg
Königstraße 64
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Allgemein
Details
Homöopathische Mittelfindung unter Praxisbedingungen
In der täglichen Arbeit ist der Faktor Zeit oft limitierend. Gerade deshalb ist ein schnelle und zuverlässige Mittelfindung zentral in der homöopathischen Praxis. Alfons Knüsel erklärt seinen Weg zur Mittelfindung mit Hilfe von Leitsymptomen und deren Alternativen.
Herz, Bauch und Hirn – vom Abenteuer die Intuition in der tierärztlichen Arbeit ernst zu nehmen
Jeder bringt sie mit – die Intuition in der täglichen tierärztlichen Arbeit mit Nutztieren. Viele Kolleginnen trauen sich zunehmend weniger diese in Entscheidungen zuzulassen. Anhand von Praxisbeispielen werden die Zusammenhänge zwischen «klassischer» Bestandbetreuung und «anderen» Informationsebenen vorgestellt.
Arzneipflanzen in der Nutztiergynäkologie Gynäkologische Erkrankungen und Fruchtbarkeitsstörungen gehören zu den häufigsten und ökonomisch bedeutsamsten Erkrankungen von Rindern und Schweinen. Zahlreiche Arzneipflanzen sind in der historischen Literatur zur Behandlung oder Vorbeugung dieser Erkrankungskomplexe beschrieben. Ethnoveterinärmedizinische Studien belegen den traditionellen Einsatz von Kräutern zum Erhalt der Fruchtbarkeit oder als Hausmittel bei Fruchtbarkeitsstörungen bis in die heutige Zeit. Darüber hinaus liegen aktuelle klinische Daten zu einem pflanzlichen Tierarzneimittel zur Therapie der klinischen Endometritis vor. All diese Daten werden in einem Übersichtsreferat vorgestellt und diskutiert.
Zeitplan
Sonntag, 27.04.2025
09:00 Uhr
Homöopathische Mittelfindung unter Praxisbedingungen
10:15 Uhr
Vormittagspause
10:45 Uhr
Herz, Bauch und Hirn – vom Abenteuer die Intuition in der tierärztlichen Arbeit ernst zu nehmen
11:45 Uhr
Arzneipflanzen in der Nutztiergynäkologie
12:45 Uhr
Ende
ATF-Anerkennung: 3 Stunden
https://ggtm.de/kurs/2510-nutztier-ganzheitliche-konzepte-in-der-nutztiermedizin/
Referenten
Alfons Knüsel
Dr. Susanne Sielemann
Dr. Michael Walkenhorst
Sprache
deutsch
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 200,00 € |
| Mitglieder (ATF,DVG) | 150,00 € |
| Mitglieder (GGTM) | 120,00 € |
| Arbeitslose Tierärzte, Studierende | 108,00 € |
| 0,00 € |
Preise inklusive USt.
Veranstalter
Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V.
Mooswaldstr. 7
79227 Schallstadt, Deutschland
Tel: +49 7664 40363888
info@ggtm.de
Website
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
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Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
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Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).