Veranstaltungskalender

25. IKGT - 2509 Regulationsmedizin – Vom Vortrag in die Praxis – Sofort umsetzbare Empfehlungen vom akuten bis zum austherapierten Fall

Vortrag mit Anmeldeschluss am 28.01.2025



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Am 26.04.2025 von 09:00 Uhr bis 17:45 Uhr

Ort
Caritas-Pirckheimer-Haus (Hybrid)
Deutschland, 90402 Nürnberg
Königstraße 64

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Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Allgemein

Details
Regulationstherapeutika sind Vielstoffgemische mit zahlreichen bekannten und unbekannten Einzelwirkungen. Die gewünschte Wirkungsvielfalt mit der Möglichkeit der Anwendungsvielfalt ist für Einsteiger verwirrend, – zumal die Beipackzettel wenig hergeben -, und für erfahrene Anwender ein Segen.

Zu Beginn stellen wir die ‚Kleine Hausapotheke‘ zusammen und gehen auf die Zusammensetzungen und vielfältigen Einsatzmöglichkeiten der in unseren Augen unverzichtbaren Präparate ein.

In den Sprechstunden begegnen uns akute und chronische Erkrankungen und dabei häufige, ungewöhnliche und ausgefallene Fragestellungen. Einsteiger gewinnen Sicherheit für die ersten Schritte und die Füchse neue Ideen und Impulse für die regulationsmedizinische Sprechstunde.

Zeitplan

Samstag, 26.04.2025



09:00 Uhr

Regulationsmedzin für die Praxis
Die kleine Hausapotheke

10:15 Uhr

Vormittagspause

10:45 Uhr

Die kleine Hausapotheke

12:30 Uhr

Mittagspause + Ausstellung

13:30 Uhr

Die Klein- und Heimtiersprechstunde

15:15 Uhr

Nachmittagspause

15:45 Uhr

Die Sprechstunde der Gemischtpraxis (Kleintier + Pferd)

17:45 Uhr

Ende

ATF-Anerkennung: 7 Stunden

https://ggtm.de/kurs/2509-regulationsmedizin-vom-vortrag-in-die-praxis-sofort-umsetzbare-empfehlungen-vom-akuten-bis-zum-austherapierten-fall/

Referenten
Heidede Holdschuer
Dr. Rüdiger Rudat
Dr. Susanne Tritt

Sprache
deutsch

Teilnahmegebühr

Allgemein385,00 €
Mitglieder (ATF,DVG)335,00 €
Mitglieder (GGTM)305,00 €
Arbeitslose Tierärzte, Studierende275,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V.
Mooswaldstr. 7
79227 Schallstadt, Deutschland
Tel: +49 7664 40363888
info@ggtm.de
Website



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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