Veranstaltungskalender
25. IKGT - 2505 TCVM Kleintier – Rehabilitation – Das Zusammenwirken von Akupunktur, Physiotherapie und Osteopathie
Vortrag mit Anmeldeschluss am 24.04.2025
Restplätze auf Anfrage.
Datum und Zeit
Am 25.04.2025
von 09:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Ort
Caritas-Pirckheimer-Haus (Hybrid)
Deutschland, 90402 Nürnberg
Königstraße 64
Bildungsstunden
7,0
Bildungsstunden allg.
7,0
FTA Physio und Rehab
Kategorie(n)
- Sonstiges
Fachbereich(e)
- Allgemein
Details
Orthopädische und neurologische Erkrankungen gehören zu den täglichen Herausforderungen in der Kleintierpraxis.
Oft werden die Tiere operiert – und dann? Eine geeignete Rehabilitation wird leider noch zu wenig propagiert und durchgeführt.
Ein gutes Schmerzmanagement, Muskelaufbau und eine möglichst gute Funktion des Bewegungsapparates sind dabei erklärtes Ziel der Rehabilitation.
Akupunktur, Osteopathie und Physiotherapie sind geeignete Therapieformen dafür. Im Seminar werden wir speziell auf orthopädische und neurologische Erkrankungen der Wirbelsäule und die vielfältigen Therapieoptionen besprechen.
Außerdem werden wir besprechen, inwieweit man mit geeigneten Maßnahmen vielleicht sogar Operationen vermeiden kann.
Zeitplan
Freitag, 25.04.2025
09:00 Uhr
Rehabilitation – Wozu brauche ich das? Wie mache ich das?
09:30 Uhr
Akupunktur in der Rehabilitation
10:30 Uhr
Vormittagspause
11:00 Uhr
Osteopathie und Physiotherapie in der Rehabilitation
12:00 Uhr
Rehabilitation bei orthopädischen Problemen/Patienten Teil 1
13:00 Uhr
Mittagspause + Ausstellung
14:00 Uhr
Kongresseröffnung
14:30 Uhr
Rehabilitation bei orthopädischen Problemen/Patienten Teil 2
Akupunktur, Physiotherapie, Osteopathie
16:15 Uhr
Nachmittagspause
16:45 Uhr
Rehabilitation bei neurologischen Problemen/Patienten Akupunktur, Osteopathie, Physiotherapie
17:45 Uhr
Kann man mit Akupunktur, Osteopathie und Physiotherapie Operationen vermeiden? Wenn ja, wie?
18:15 Uhr
Diskussion und Abschlussbesprechung
18:30
Ende
ATF-Anerkennung: 7 Stunden
Referenten
Dr. Ann-Kristin Morys
DVM Katrin Noack
Dr. Nicole Röhrmann
Sprache
deutsch
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 375,00 € |
| Mitglieder (ATF,DVG) | 325,00 € |
| Mitglieder (GGTM) | 295,00 € |
| Arbeitslose Tierärzte, Studierende | 265,00 € |
| 0,00 € |
Preise inklusive USt.
Veranstalter
Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V.
Mooswaldstr. 7
79227 Schallstadt, Deutschland
Tel: +49 7664 40363888
info@ggtm.de
Website
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).