Veranstaltungskalender

25. IKGT - 2502 Tellington TTouch: Erfolgreich behandeln mit TTouch-n-click: Das Beste aus 25 Jahren Praxis

Vortrag mit Anmeldeschluss am 24.04.2024



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Von 26.04. bis 27.04.2025 von 09:00 Uhr bis 12:45 Uhr

Ort
Caritas-Pirckheimer-Haus
Deutschland, 90402 Nürnberg
Königstraße 64

Termin speichern

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Allgemein

Details
In der tierärztlichen Praxis werden zunehmend Hunde und Katzen vorgestellt, deren Verhalten eine Untersuchung und Behandlung erschwert. Gleichzeitig ist die Arbeitsbelastung in den meisten Praxen erheblich und die pro Patient zur Verfügung stehende Zeit sehr begrenzt. Wie kann man in diesem Spagat eine bestmögliche Versorgung der Patienten gewährleisten? Welche Ansätze gibt es, bei ängstlichen oder nervösen Tieren zügig eine Vertrauensgrundlage zu schaffen? Wie handelt man im Notfall und wie kann man längerfristig für kooperative Patienten sorgen? Wann sollte man Medikamente einsetzen? Nehmen Sie Tipps, Tricks und Ideen mit, die Sie sofort in der eigenen Praxis umsetzen können! Dr. Daniela Zurr bringt ihren umfangreichen Erfahrungsschatz aus 25 Jahre Praxis mit Tellington TTouch und Training und unzähligen herausfordernden Patienten ein.

Zeitplan

Samstag, 26.04.2025



09:00 Uhr

Grundlagen im Umgang mit schwierigen Patienten

10:30 Uhr

Vormittagspause

11:00 Uhr

Der knurrende Hund- was tun?

12:45 Uhr

Mittagspause

13:45 Uhr

Die fauchende Katze- was tun?

16:15 Uhr

Nachmittagspause

16:45 Uhr

Wann brauchen wir Medikamente und wenn ja, welche?

18:30 Uhr

Ende

Sonntag, 27.04.2025



09:00 Uhr

Praktische Übungen Kontaktaufnahme und Untersuchungen bei schwierigen Patienten

10:30 Uhr

Vormittagspause

11:00

praktische Übungen: Kooperationstraining unter Praxisbedingungen umsetzen

12:45 Uhr

Ende

ATF-Anerkennung: 11 Stunden

https://ggtm.de/kurs/2502-tellington-ttouch-erfolgreich-behandeln-mit-ttouch-n-click-das-beste-aus-25-jahren-praxis/

Referenten
Dr. med. vet. Daniela Zurr

Sprache
deutsch

Teilnahmegebühr

Allgemein575,00 €
Mitglieder (ATF,DVG)525,00 €
Mitglieder (GGTM)495,00 €
Arbeitslose Tierärzte, Studierende440,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Gesellschaft für Ganzheitliche Tiermedizin e.V.
Mooswaldstr. 7
79227 Schallstadt, Deutschland
Tel: +49 7664 40363888
info@ggtm.de
Website



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

↑ Anfang