Veranstaltungskalender

AO VET Kurs - Frakturversorgung beim Kleintier - Fokus Gelenkverletzungen

Workshop/Vortrag mit Anmeldeschluss am 20.04.2025



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Von 24.04. bis 26.04.2025 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ort
Wyndham Grand Hotel Salzburg
Österreich, 5020 Salzburg
Fanny-von-Lehnert-Strasse 7

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Voraussetzungen
Tierärztinnen und Tierärzte nach Absolvierung eines AOVET-Basiskurses und bereits in der Osteosynthese
erfahrene KleintierchirurgInnen mit dem Wunsch, Kenntnisse und manuelle Fähigkeiten weiter auszubauen.

Bildungsstunden
24,0 FTA Chirurgie Kleintiere
24,0 Bildungsstunden allg.
24,0 FTA Kleintiere

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Allgemein
  • Klein- & Heimtiere

Details
Dieser Kurs legt besonderen Wert auf die spezifischen Anforderungen bei der Versorgung von Gelenkverletzungen bei Hunden. Gelenksschäden - insbesondere bei sportlich aktiven Hunden - stellen Tierärzte vor komplexe Herausforderungen. Dazu gehören neben der richtigen Diagnose
die Wahl der optimalen Frakturversorgung und ein sorgfältiges Management von postoperativen Entzündungen und Degeneration, um die Beweglichkeit und Lebensqualität des Hundes zu erhalten. Fehlende oder inadäquate Behandlung kann zu chronischen Schmerzen und dauerhaften Beeinträchtigungen führen.

Hauptthemen:
• Luxationen
• Gelenksfrakturen
• Peri-artikuläre Frakturen
• Verletzungen des Bandapparates
• Degenerative Erkrankungen und Schmerz-Management

https://aofnd.my.site.com/evt/s/evt-event/a1oTG000004LyJO/e23001078-ao-vet-kurs-frakturversorgung-beim-kleintier-fokus-gelenkverletz

Referenten
Thomas Schwarzmann
Eva Schnabl-Feichter

Sprache
Deutsch

Teilnahmegebühr

Allgemein1300,00 €
AO VET Mitglieder1170,00 €
Early Bird0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
AO Foundation
Website

Downloads
Preliminary_Program_VET2025_Salzburg-3.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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