Veranstaltungskalender
Tag des Durchblicks – Röntgen und Ultraschall im Notfall
Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 22.11.2026
Datum und Zeit
Von 22.11. bis 15.03.2026
von 00:00 Uhr bis 00:00 Uhr
Ort
online.
Deutschland, 10707 Berlin
Kurfürstendamm 194
Voraussetzungen
Für PC, Mac oder mobile Endgeräte mit möglichst schnellem Internetanschluss; aktuelle Browserversionen Google chrome, Firefox oder Edge; Lautsprecher oder Headset
Kategorie(n)
- Strahlenschutz
Fachbereich(e)
- Allgemein
Details
Fortbildungstag Bildgebende Diagnostik –
6 Stunden tiefer Einblick in internistische und chirurgische Fälle bei Hund und Katze
In Notfallsituationen zählt nicht nur die schnelle, sondern vor allem die richtige Entscheidung. In diesem ganztägigen Seminar erfahren Sie, wie Sie Röntgen und Ultraschall gezielt bei Hund und Katze im Notfall einsetzen, welche Patienten von der Notfallbildgebung profitieren und wie wichtig gerade in diesen Ausnahmesituationen die strukturierte Befunderhebung ist. Wann ist Röntgen sinnvoll? Wann Ultraschall? Wie entscheiden Sie unter Zeitdruck, mit aufgeregten Besitzern und ohne Assistenz?
Das Seminar bietet die wertvolle Gelegenheit zur gemeinsamen Röntgenbilddiagnostik – ein praxisnaher Austausch mit unseren Referentinnen, alle Diplomates des European College of Veterinary Diagnostic Imaging (ECVDI), der Ihnen hilft, Ihre diagnostischen Fähigkeiten auf ein neues Level zu heben. Am Nachmittag vertiefen wir das Gelernte in lebendigen Falldiskussionen, die die Abwägung und den Einsatz verschiedener Bildgebungsverfahren aufzeigen.
Holen Sie sich neues Wissen und praktische Tipps für Ihre Notfallfälle!
Die Live-Veranstaltung findet am 15.03.2025 von 09:00 bis 16:00 Uhr statt. Die Aufzeichnung steht nach dem Live-Termin für eine unbegrenzte Teilnehmerzahl über einen längeren Zeitraum zur Verfügung.
Referenten
Dr. Nele Eley, Dr. Christiane Schorn, Dr. Mareike Marx
Sprache
deutsch
Teilnahmegebühr
| Allgemein | 229,00 € |
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Preise inklusive USt.
Veranstalter
george&oslage Verlag und Medien GmbH
Website
Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.
Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.
Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien
oder per E-Mail an: office@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.
Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).