Veranstaltungskalender

Ultraschallkurs intense Notfallsonographie T-FAST (ÖGUM Stufe 1)

Workshop/Vortrag mit Anmeldeschluss am 31.08.2025



Die Veranstaltung ist vorbei.



Datum und Zeit
Am 07.09.2025 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ort
THV-Internationales Trainingcenter für Human- und Veterinärmedizin
Österreich, 1140 Wien
Bergmillergasse 5/2/Top 6

Termin speichern

Bildungsstunden
7,0 Bildungsstunden allg.

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Klein- & Heimtiere

Details
Intense T-FAST Notfallsonographie inkl. Lungenultraschall
Dieser Kurs macht dich fit für die Notfallsonographie.

Mit einer standardisierten fokussierten Ultraschalluntersuchung lassen sich lebensbedrohliche Vorgänge im Abdomen und Thorax schnell und zuverlässig erkennen und im klinischen Kontext beurteilen. So kannst du jeden Notfallpatienten gezielt sonographisch abklären. Damit du auch in stressigen Situationen einen kühlen Kopf bewahrst und das Beste für deine Patienten tun kannst.

Was erwartet dich in diesem Kurs?

Impulsvortrag zum direkten Einstieg in das Thema
TFAST-Ultraschalluntersuchung (Thoracic Focused Assessment with Sonography for Trauma)
POCUS (Point of Care Ultrasonography)
Ultraschallgestützte Punktion am Modell
Hands-on Training am Tier in Kleingruppen
Gemeinsame Besprechung und Diskussion von Case-Studies
Q&A Session
Netzwerken mit ExpertInnen und KollegInnen
Catering
für StudentenInnen ab dem 10. Semester gibt es 170 EUR Rabatt auf die Kurskosten!
(Rabatt-Code: FASTSTUDENT)
Nur über die Website

https://ultraschall-akademie.at/intense-t-fast-notfallsonographie-vet-07-september-2025/

Referenten
Mag. Florian Lein, ÖGUM Kursleiter

Sprache
deutsch

Teilnahmegebühr

Allgemein690,00 €
Frühbucher bis 6 Wochen vor Kurs630,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
ultraschallakademie der SP VERTRIEB UND LOGISTIK GMBH
Website

Downloads
VET_Kursinfo-intense_Notfallsonographie-23-07-2024.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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