Veranstaltungskalender

Live WebSymposium: Rettung des Nördlichen Breitmaulnashorns: Embryotransfer als letzte Hoffnung

Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 23.04.2025



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Am 23.04.2025 von 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr

Ort
Improve International GmbH vormals firmierend als med.vet.Symposien GbR
Deutschland, 65760 Eschborn
Hauptstr. 332

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Voraussetzungen
Alle technischen Anforderungen und Systemvoraussetzungen finden Sie direkt bei unserem Anbieter Zoom: Hier klicken.¿

Auf der folgenden Webseite finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung um an einem Test- Meeting teilzunehmen und Ihr Audio und Video zu überprüfen. Artikel ansehen. ¿

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Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Wild & Zootiere

Details
Das BioRescue Team betreibt Artenschutzforschung an höchst bedrohten Wildtierarten. Weltweit sind die Nördlichen Breitmaulnashörner Najin und ihre Tochter Fatu die letzten ihrer Spezies. Vor einigen Jahren noch völliges Neuland, gelingt Ende 2023 der Durchbruch des Embryotransfers beim Südlichen Breitmaulnashorn. Thomas Hildebrandt und sein internationales Team wollen diese Ergebnisse jetzt auf das Nördliche Breitmaulnashorn übertragen, um diese ökologisch bedeutende Art zu erhalten. In diesem Live WebSymposium gewährt Thomas Hildebrandt Ihnen einen Einblick in grundlegende Konzepte des Embryotransfers, deren Geschichte und Bedeutung für den Artenschutz. Er erklärt Ihnen, wie der Embryotransfer beim Nashorn funktioniert, wie er sich von der Vorgehensweise bei domestizierten Tierarten wie Pferden oder Kühen unterscheidet und berichtet über den steinigen Weg dorthin. Abschließend wird Herr Hildebrandt auf die Bedeutung der neuen Artenschutzforschungsmethoden eingehen und über die Wichtigkeit der ethische Begleitforschung im BioRescue Artenschutzforschungsprogramm berichten.

https://symposien.vet/symposien/show/2322

Referenten
Prof. Dr. Thomas Hildebrandt

Sprache
Deutsch

Anmerkungen
66,00 € (zzgl. 19% MwSt. 12,54 € = 78,54 €)

Teilnahmegebühr

Allgemein66,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
med.vet. Symposien
Website



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
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Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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