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Fachtierarzt-Stunden

Fachtierärzte sind verpflichtet zusätzlich zur allgemeinen Fortbildungsverpflichtung mind. 10 fachspezifische BS pro Jahr zu erwerben. Ein Ausgleich über 5 Jahre ist möglich. Der Stichtag für den Beginn des Durchrechnungszeitraumes wird mit 01.01.2014 festgelegt.

Über die Fachspezifität und das Ausmaß der Anerkennung entscheidet die Fachtierarztkommission. Die Durchrechnungszeiträume für den Bildungsstundennachweis beginnen mit dem auf die Erlangung des FTA-Titels folgenden Jahr. BS, die zwischen der Erlangung des FTA-Titels und dem Beginn des Durchrechnungszeitraumes erbracht werden, sind zu berücksichtigen.

Der Vorstand der ÖTK hat die Anzahl der BS der Fachtierärzte zu überprüfen. Bei Nichterreichen der geforderten BS ist durch diesen die Meldung an die Fachtierarztkommission zu erstatten. Die Fachtierarztkommission hat den Erwerb der BS innerhalb einer Nachfrist von einem Jahr einzufordern.
Wird das für Fachtierärzte geforderte Ausmaß an BS auch innerhalb der Nachfrist ohne Angabe von Gründen nicht erreicht, hat die Fachtierarztkommission den Titel Fachtierärztin/Fachtierarzt zu entziehen.
Die Fachtierarztkommission kann in begründeten Fällen (gesundheitliche oder wirtschaftliche Ausnahmesituationen) eine Nachfrist von maximal 3 Jahren gewähren.