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Frauen im tierärztlichen Beruf

Nach wie vor, zählt der Beruf der Tierärztin zum Wunschberuf vieler junger Frauen. Fast 80% der derzeitigen Student*innen der Veterinärmedizin sind weiblich. Da für viele Frauen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer noch eine große Herausforderung darstellt (die sogenannte „Care“-Tätigkeit wird Großteils von Frauen geleistet) - ist es im späteren Berufsleben oft schwierig die tierärztliche Tätigkeit mit einem Familienleben zu vereinbaren.

Hier finden Sie einige Informationen, die Sie als Tierärztin im veterinärmedizinischen Beruf unterstützen sollen. 


Arbeitsgruppe Frauen

Die Arbeitsgruppe Frauen der Österreichischen Tierärztekammer bekennt sich zu folgenden Positionen: Leitlinie


Versicherungsleistungen bei Schwangerschaft im Überblick

Die Arbeitsgruppe Frauen hat sich zum Ziel gesetzt, Tierärztinnen im Berufsleben zu unterstützen und möglichst breitgefächert Informationen anzubieten, die im Praxisalltag hilfreich sein können.

Dazu gehört auch das Wissen um die passende Krankenversicherung. Die AG Frauen hat daher einen Überblick zu den Versicherungsleistungen der Krankenversicherungen erstellt und dabei die Situation von angestellten und selbständig tätigen Tierärztinnen verglichen. Der Fokus lag speziell auf dem Zeitraum rund um die Geburt eines Kindes.

Die angestellte Tierärztin mit einem Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze ist in der ASVG krankenversichert und kann bei vorzeitigem Mutterschutz Wochengeld beantragen. Unselbständige, welche nur geringfügig beschäftigt sind, können sich in der ASVG selbstversichern mit Anspruch auf Wochengeld bei vorzeitigem Mutterschutz. Bei Mitversicherung beim Partner besteht kein Anspruch auf Wochengeld.

Eine Tierärztin, die selbständig und angestellt tätig ist, hat Anspruch auf das Wochengeld der GKK und zusätzlich auf Wochenhilfe oder eine Betriebshilfe über die SVA.

Die selbständige Tierärztin hat aufgrund des Opting out die Wahl zwischen einer Krankenversicherung in der SVA nach dem GSVG, einer Selbstversicherung in der ASVG oder der Gruppenkrankenversicherung der Wiener Städtischen Versicherung. Die SVA zahlt Wochengeld oder eine Betriebshilfe in der Zeit des Mutterschutzes. Bei Gebietskrankenkasse (ASVG)  sowie bei der Gruppenkrankenver-sicherung der Wiener Städtischen werden keine separaten Geldleistungen ausbezahlt.

Generell gilt zu beachten, dass bei Erstversicherung bei Praxisgründung in der Gruppenkrankenversicherung der Wiener Städtischen und späterer Anmeldung eines Gewerbes neben der Praxis (z.B. Futtermittelhandel, Onlineshop) auch eine Versicherung in der SVA nach dem GSVG fällig wird. Hier besteht die Gefahr der kostenintensiveren Doppelversicherung!

Bei Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist außerdem zu erwähnen, dass bei Versicherung in der ASVG kein Selbstbehalt eingehoben wird, bei Versicherung in der SVA oder der Gruppenkrankenversicherung der Wiener Städtischen mit ca 20 % Selbstbehalt bei ambulanten Leistungen zu rechnen ist.

Welches Modell der Krankenversicherung für die jeweilige Tierärztin das Beste ist, gilt es individuell zu prüfen. Die Entscheidung sollte aber nicht nur aufgrund der zu leistenden monatlichen Beiträge gefällt werden.

Weitere Informationen sowie die passende Beratung dazu erhalten sie gerne im Kammeramt.
Aufstellung


ÖTK-Versorgungsfonds

Tierärztinnen in Karenz erhalten auf Antrag aus den Versorgungsfonds der ÖTK für 4 Monate eine Unterstützung wegen vorübergehender Erwerbsunfähigkeit. Informationen dazu finden Sie hier.

Die Beiträge zu den Versorgungsfonds der ÖTK können für weibliche Fondsmitglieder in den auf die Geburt eines Kindes folgenden 12 Monaten reduziert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier


Infomaterial zum Download

Tierärztin und Kind

Infoblatt Mutterschutz


Umfrage zur Arbeitssituation und Zukunftsperspektiven junger österreichischer TierärztInnen

Die AG Frauen hat von 24.06. bis 23.07.2020 österreichische TierärztInnen sowie StudentInnen zu ihrer Arbeitssituation bzw. Zukunftsperspektiven befragt. Lesen Sie hier, wie es mit der Verteilung von Frauen in der Selbstständigkeit oder im Angestelltenverhältnis aussieht, wie viele Dienstgeber wir haben oder wie es mit der Zufriedenheit im Berufsstand aussieht: Umfrageergebnis

 


Weiterführende Informationen

  • Hier finden Sie Informationen rund um das Kinderbetreuungsangebot in Österreich sowie Unterstützungen für Familien: Familie - Bundeskanzleramt Österreich
  • Die AG Frauen der Österreichischen Tierärztekammer bietet für Studentinnen der Veterinärmedizin gerne Beratung per E-Mail oder telefonisch an. Anfragen richten Sie bitte an oe-REMOVE-NOSPAM@tieraerztekammer.at.