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Leistungen

Versorgungsfonds der ÖTK 2025 – Wohlfahrtseinrichtungen

Unterstützungen aus dem Versorgungsfonds pro Monat

Leistungen in EUR      

Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit
max. 12 Monate in 3 Jahren

777,00

Weibliche Fondsmitglieder für jeweils 2 Monate vor und nach der Entbindung, 
Unterstützung wegen vorübergehender Erwerbsunfähigkeit

777,00

Altersunterstützung (AU)
14mal jährlich

633,00

Dauernde Erwerbsunfähigkeit (DEU)
14mal jährlich

633,00

Kinderzulage nach § 51 (4) TÄKamG bis zu 50 % der gebührenden Unterstützung
Unterstützung 14 Mal jährlich (wird nur bei DEU gewährt)

bis zu 316,50

Witwen- und Witwerunterstützung (HIU) nach § 52 (4) Z1 TÄKamG 60 % der
gebührenden Altersunterstützung 14mal jährlich

bis zu 379,80

Halbwaisenunterstützung (HWU) nach § 52 (4) Z3 TÄKamG 15 % der
gebührenden Altersunterstützung 14mal jährlich

bis zu 94,95

Vollwaisenunterstützung (VWU) nach § 52 (4) Z2 TÄKamG 30 % der
gebührenden Altersunterstützung 14mal jährlich

bis zu 189,90

 

Sterbekasse

In der Sterbekasse ist das Sterbegeld mit EUR 11.000,00 festgesetzt.