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Leistungen

Versorgungsfonds der ÖTK 2024 – Wohlfahrtseinrichtungen

Unterstützungen aus dem Versorgungsfonds pro Monat

Leistungen in EUR

Altersunterstützung (AU)
14 Mal jährlich

603,00

Dauernde Erwerbsunfähigkeit (DEU)
14 Mal jährlich

603,00

Kinderzulage nach § 51 (4) TÄKamG bis zu 50 % der gebührenden Unterstützung
14 Mal jährlich (wird nur bei DEU gewährt)

bis zu 301,50

Vorübergehende Erwerbsunfähigkeit
max. 12 Monate in 3 Jahren

740,00

Tierärztinnen in Karenz, Unterstützung wegen vorübergehender Erwerbsunfähigkeit für 4 Monate

740,00

Vollwaisenunterstützung (VWU)
nach § 52 (4) Z2 TÄKamG 30 % der gebührenden Altersunterstützung
14 Mal jährlich

bis zu 180,90

Halbwaisenunterstützung (HWU)
nach § 52 (4) Z3 TÄKamG 15 % der gebührenden Altersunterstützung
14 Mal jährlich

bis zu 90,45

Witwen- und Witwerunterstützung (HIU)
nach § 52 (4) Z1 TÄKamG 60 % der gebührenden Altersunterstützung
14 Mal jährlich

bis zu 361,80

 

Sterbekasse

In der Sterbekasse ist das Sterbegeld mit EUR 11.000,00 festgesetzt.