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Veterinär-AB-Mengenströme 2022

In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Gesundheit, Soziales und Konsumentenschutz dürfen wir Sie über die Neuerungen im Rahmen der Antibiotika-Mengenströme-Erfassung informieren: 

Bitte beachten Sie, dass Sie als hausapothekenführende Tierärztin / hausapothekenführender Tierarzt dazu aufgefordert sind

entweder

  • bis spätestens 31. März 2022 selbst eine Jahresmeldung über die erfolgten Abgaben im AGES-eService-Portal (https://eservices.basg.gv.at) durchführen bzw. diese Abgaben über eine autorisierte Meldestelle melden 

oder

  • im Zeitraum von 5. April bis 31. Mai 2022 die „Abgabe-Leermeldung“ selbstständig im AGES-eService-Portal (mittels Klick auf einen Button) durchführen.“

Mehr dazu im VJ 02/2022