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Tierärztekammer warnt vor Abmahnwelle durch Rechtsanwalt

 

Bei der Österreichischen Tierärztekammer sind derzeit zahlreiche Meldungen von Tierärzt*innen eingetroffen, die ein Abmahnschreiben eines niederösterreichischen Rechtsanwaltes in Bezug auf einen angeblichen DSGVO-Verstoß erhalten haben.

Die betroffenen Tierärzt*innen haben Googles kostenlose Fonts in ihre Websites eingebettet – und nun sollen sie 100,- Euro Schadenersatz zuzüglich 90,- Euro bezahlen. Die Abmahnung wirft ihnen konkret vor, dass sie durch die Verwendung von Google Fonts entsprechende IP-Adressen an Google weitergeben. Weiters wird ein Auskunftsanspruch gemäß Art 15 DSGVO geltend gemacht.

Bei Google Fonts handelt es sich um ein Verzeichnis von mehreren Hundert frei verwendbarer Schriftarten. Website-Betreiber*innen können die Schriftarten herunterladen und lokal auf dem eigenen Webserver bereitstellen. Alternativ dazu können sie die Schriften auch online einbinden. Dies führt dann dazu, dass der Browser des Besuchers, der Besucherin sie beim Aufruf einer Seite von den Servern des US-Konzerns lädt. Dabei ist das Risiko gegeben, dass die IP-Adresse der Website-Besucher*innen unzulässigerweise in die USA übermittelt wird und dies eine Datenschutzverletzung darstellen kann!

ACHTUNG: Sollten Sie ebenfalls Google Fonts verwenden, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihren IT-Dienstleister/ Websitebetreiber damit die Einstellungen von Google Fonts auf den rechtskonformen Stand gebracht werden können!
Falls Sie bereits betroffen sind und ein Abmahnschreiben erhalten haben, senden Sie uns dieses bitte per Email an: recht-REMOVE-NOSPAM@tieraerztekammer.at

Gemeinsam mit unserem Datenschutzexperten prüfen wir aktuell die rechtlichen Schritte. Gerne informieren wir Sie über die empfohlene Vorgehensweise und halten Sie auf dem Laufenden.