Aufgrund der nunmehrigen vermehrten Nachweise bei Wildvögeln werden bestimmte Gebiete im Burgenland, in Kärnten, Niederösterreich sowie Oberösterreich zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt.
In diesen Gebieten gelten bis auf Weiteres zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen, um Hausgeflügel vor einer möglichen Infektion schützen:
- Ab 50 Vögeln müssen diese dauerhaft in Stallungen oder zumindest in überdachten Haltungsvorrichtungen gehalten werden (Stallpflicht)
- Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist.
Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen müssen hier weiterhin eingehalten werden.
Lesen Sie hier den aktuellen Text zur Geflügelpest-VO.
Hier geht's zur Landkarte der HPAI-Risikogebiete.
Informationen der AGES
Nationales Referenzlabor für Aviäre Influenza:
Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling
vetmed.moedling@ages.at
+43 50 555-38112
Robert Koch-Gasse 17, 2340 Mödling