Die Steuerreform 2015 sieht den verpflichtenden Einsatz von Registrierkassen in Tierarztpraxen ab 1.1.2016 vor. Im Rahmen des Projekts „Tierarzt & Registrierkasse“ der Österreichischen Tierärztekammer werden Tierärztinnen und Tierärzte in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht auf die Neuerungen vorbereitet.
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