Zum Inhalt

Detail

Erfolg: „e-card“ nun auch für Tierärztinnen und Tierärzte im Opting-Out

TierärztInnen, die im Rahmen ihrer Krankenversicherung im Opting-Out bei der Wiener Städtischen versichert sind, können nun ebenfalls eine e-card beantragen!

Ich freue mich Sie informieren zu dürfen, dass es uns nach jahrelangen Bemühungen und Anstrengungen, nun gelungen ist, dass TierärztInnen, die im Rahmen ihrer Krankenversicherung im Opting-Out bei der Wiener Städtischen versichert sind, ebenfalls eine e-card beantragen können.

Eine langjährige Forderung konnte damit erfolgreich verwirklicht werden.

Beschleunigt durch die SARS-CoV-2-Pandemie erfuhr die Digitalisierung im Gesundheitswesen eine neue Dynamik, die nun auch positive Auswirkungen auf unsere Initiative für eine e-card Beantragung hatte.

Die Ausstattung mit der e-card ist in vieler Hinsicht notwendig, da diese als Zugangsschlüssel zu ELGA und E-Health dient und die Grundlage für die Erfassung von Impfungen im e-Impfpass (= Zentrales Impfregister) bildet. Die dort eingetragenen COVID-19-Imfpungen werden in weiterer Folge auch in die COVID-19-bezogenen Nachweise einfließen, - dabei miteinbezogen werden negative COVID-19-Tests, erfolgte und aktuell abgelaufene COVID-19-Infektionen sowie auch positive Antikörpertests.

Alle Tierärztinnen und Tierärzte haben somit die Möglichkeit, bei der SVS (ehemals Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft) eine e-card
für Zwecke der ELGA zu beantragen, sofern Sie noch keine e-card besitzen. Diesen Antrag können Sie auch für Angehörige (ohne e-Card) stellen - dies ist ab 22.03.2021 ausschließlichonline über den folgenden Link https://www.svs.at/e-card-Antrag/ (Link funktioniert erst ab 22.03.2021) möglich.

Wenn Sie jedoch bereits eine e-card besitzen, ist kein neuerlicher Antrag notwendig. Ihre Karte ermöglicht Ihnen den Zugang zu ELGA und zum e-Impfpass. Bitte beachten Sie auch, dass eine e-card nichts an Ihrer (privaten) Krankenversicherung ändert.

Österreichische Staatsbürger, die einen Scheckkartenführerschein, Reisepass oder Personalausweis besitzen, brauchen kein Foto beibringen. Für den Fall, dass Sie (bzw. Ihre Angehörigen) EU-Bürger sind und keinen österreichischen Scheckkartenführerschein haben, ist die Ausstellung einer e-card nur möglich, wenn Sie bzw. Ihre Angehörigen ein Foto beibringen. Sämtliche Informationen dazu finden Sie unter http://www.chipkarte.at/foto.

Die e-card wird an Ihre Meldeadresse versendet. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung noch keine Karte erhalten haben, rufen Sie bitte die e-card Serviceline unter 05 0124 3311.

Für weitere Fragen zur Ausstellung oder zur Meldung bei Defekt, Verlust oder Diebstahl, wenden Sie sich bitte an die e-card Serviceline unter 05 0124 3311.

Für Fragen zu ELGA und zum e-Impfpass wenden Sie sich bitte an die ELGA Serviceline 05 0124 4411.

FAQs zur e-card für ELGA bzw. E-Health-Zwecke finden Sie unter www.chipkarte.at/e-card/Freie-Berufe sowie unter https://www.tieraerztekammer.at/oeffentlicher-bereich/coronavirus-oetk-info-service.


Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Kurt Frühwirth
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer