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Coronavirus: FFP2-Schutzmaskenpflicht in Ordinationen weiterhin aufrecht

FFP2-Maske

Wie die Regierung bereits verkündet hat, sind am 5. März 2022 die COVID-19 Maßnahmen weitgehend gefallen. Doch Achtung! Laut COVID-19-Basismaßnahmenverordnung gilt für den Kundenbereich zur Inanspruchnahme veterinärmedizinischer Dienstleistungen weiterhin eine FFP2-Maskennpflicht. Dies gilt auch für Betreiber*innen, Inhaber*innen und Mitarbeiter*innen bei unmittelbarem Kundenkontakt.

Dies bedeutet, dass im Bereich von Ordinationen und privaten Tierkliniken weiterhin FFP2-Maskenpflicht aufrecht ist.

Bitte weisen Sie gegebenenfalls auch auf Ihrer Homepage und per Aushang auf der Eingangstüre bereits darauf hin. Zudem sollte weiterhin individuell (z.B. aufgrund der Größe der Ordination/Klinik, Art des Tätigkeitsbereiches Großtierpraxis/Kleintierpraxis) entschieden werden, ob bestimmte Schutzmaßnahmen, wie etwa eine Begrenzung der Anzahl der Personen im Wartezimmer, aufrecht bleiben sollen, jedenfalls stehen Ihnen diese Möglichkeiten weiterhin zu.