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Corona: Neuerungen und Beantragung Härtefall-Fonds

Wie die Bundesregierung heute Vormittag mitteilte, werde es nun noch strengere Maßnahmen im Rahmen der Coronavirus-Bekämpfung geben. Ab Mittwoch, 01.04.2020 tritt das verpflichtende Tragen von Schutzmasken im Supermarkt (mit Zugangskontrollen seitens der Handelsketten) in Kraft. 

In diesem Zusammenhang möchten auch wir dringend dazu aufrufen, nicht nur selbst Schutzmasken zu tragen, sondern dies auch von Ihren Kunden während des Besuches in der Ordination oder Klinik zu verlangen. Der Mindestabstand von einem Meter kann leider oft auch nicht hundertprozentig eingehalten werden, bzw. wird dieser oft auch leicht übersehen oder missachtet. Neben dem Einhalten des Mindestabstandes von 1-2 Metern sollte diese Vorkehrung zu gegenseitigem Schutz zusätzlich für mehr Sicherheit sorgen. Es ist davon auszugehen, dass sich spätestens nach Lockerung der Schutzmaßnahmen auch die Kundenfrequenz wieder erhöhen und damit das Risiko, unerkannten Covid-19 Trägern zu begegnen, bedauerlicherweise zusätzlich noch größer werden wird. In der Nutztierpraxis ist der Mindestabstand ebenso nicht immer möglich einzuhalten, auch hier sollte man diese Maßnahmen dringend berücksichtigen.

Finanzielle Unterstützung auch für Tierärzte

Seit Freitag, 27.03.2020 ist die Beantragung einer finanziellen Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds möglich (bis Ende 2020). Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Mit der Auszahlung dieser Finanzmittel wurde die Wirtschaftskammer offiziell von der Bundesregierung betraut. Wie Sie die finanziellen Mittel aus dem Härtefall-Fonds beantragen können, entnehmen bitte unserer folgenden Info-Grafik.

Informationen zum Härtefall-Fonds

Antrag an den Härtefalls-Fonds stellen

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten:
Opting Out Wiener Städtische (Stand 27.03.2020)
Österreichische Gesundheitskasse