Mindestlohntarif
Wir bringen Ihnen hiermit die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für angestellte Tierärzt/innen geändert wird, zur Kenntnis. Die Verordnung tritt rückwirkend mit 1.10.2014 in Kraft.
<link file:286>251. Verordnung: Änderung des Mindestlohntarifs für angestellte Tierärzt/innen
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Kurt Frühwirth
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer