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Änderung des Mindestlohntarif

Mit der Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird der Mindestlohntarif für angestellte Tierärzt/innen geändert.

Mindestlohntarif

Wir bringen Ihnen hiermit die Verordnung des Bundeseinigungsamtes beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der der Mindestlohntarif für angestellte Tierärzt/innen geändert wird, zur Kenntnis. Die Verordnung tritt rückwirkend mit 1.10.2014 in Kraft.

<link file:286>251. Verordnung: Änderung des Mindestlohntarifs für angestellte Tierärzt/innen


Mit freundlichen Grüßen
Mag. Kurt Frühwirth
Präsident der Österreichischen Tierärztekammer