Kontrollausschuss
Der Kontrollausschuss wird von der Delegiertenversammlung für jeweils vier Jahre gewählt.
Seine zentrale Aufgabe ist die Kontrolle der Gebarung der Tierärztekammer auf Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit. Dazu prüft der Ausschuss insbesondere den Rechnungsabschluss und den Jahresvoranschlag.
Alle Organe der Tierärztekammer sind verpflichtet, dem Kontrollausschuss alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Einsicht in sämtliche Unterlagen zu gewähren. Auf Beschluss der Delegiertenversammlung kann der Kontrollausschuss zudem Sonderprüfungen bestimmter Teile der Gebarung durchführen.
Mitglieder
- Mag. Fritz Kemetmüller (Vorsitzender)
- Mag. Manfred del Fabro
- Mag. Christian Knecht
Stellvertreter*innen
- Mag. Evelyn Grasegger
- Dr. Hermann Jantscher