Kuratorium
Das Kuratorium ist das zentrale Entscheidungsorgan der Wohlfahrtseinrichtung der Österreichischen Tierärztekammer. Seine Aufgaben umfassen:
- die Entscheidung über die Zugehörigkeit zu den Fonds,
- die Stundung von Beiträgen in berücksichtigungswürdigen Fällen,
- die Entscheidung über den Anspruch auf Fondsleistungen,
- den Ausschluss von Kammermitgliedern aus einem der Fonds.
Das Kuratorium besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Delegiertenversammlung für jeweils vier Jahre bestellt werden. Vertreten sind dabei:
- selbstständige Tierärzt*innen,
- angestellte Tierärzt*innen,
- sowie mindestens ein Mitglied, das bereits Leistungen aus dem Versorgungsfonds bezieht (Pensionist*in).
Damit ist sichergestellt, dass die Interessen aller Berufsgruppen in die Entscheidungen einfließen. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte die bzw. den Vorsitzenden und eine Stellvertretung.
Das Kuratorium stellt sich vor
Interview mit dem Kuratoriumsvorsitzenden Dr. Volker Moser.
Von der Delegiertenversammlung am 4. Juli 2025 bestellt:
Selbstständige: Dr. Volker Moser (Vorsitzender), Mag. Karin Himmelmayer und MMag. Christina Böcskör
Angestellte: Mag. Birgit Ahlborn
Leistungsempfänger*innen: Dr. Gudrun Immler
Ersatzmitglieder:
Mag. Katharina Schönthaler
Mag. Maria Winkler
Mag. Jutta Pikalo