Die Forderung der Tierärztekammer nach einer tierschutzrechtlichen Prüfung wurde nun von der BH Kitzbühel aufgegriffen. Nach Prüfung des Urteils seien noch Fragen offen. Im Zentrum des eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahrens steht die Frage, ob das Tier ohne „vernünftigen Grund“ getötet wurde. Dieser Aspekt sei besonders zu hinterfragen, heißt es von der Behörde, die sich dabei auf die Argumentation der Tierärztekammer stützt. Die rechtliche Grundlage für das Verwaltungsstrafverfahren ist § 38 des Tierschutzgesetzes. Dieser stellt unter Strafe, wer einem Tier Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt oder ein Tier ohne vernünftigen Grund tötet. Im konkreten Verfahren werden die Beschuldigten förmlich aufgefordert, sich zum Vorwurf zu äußern. Im Fall einer Verurteilung drohen den jungen Männern laut BH Kitzbühel Geldstrafen von bis zu 7.500 Euro.
Aus den Medien:
ORF.at: Tierquälerprozess - BH Kitzbühel leitet Strafverfahren ein, 19.08.2026
ORF.On: Aktuell nach fünf - Neue Verfahren nach Freisprüchen im Tierquäler-Prozess, 19.08.2026
Salzburger Nachrichten, Tiroler Tierquäler-Prozess: Verwaltungsstrafverfahren folgt, 19.08.2026
Tiroler Tageszeitung: Nach Freisprüchen im Tierquäler-Prozess: Kitzbüheler Behörde leitet Strafverfahren ein, 19.08.2026
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