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Versicherungen

Sozialversicherung

Aufstellung für freiberuflich tätige sowie angestellte Tierärztinnen und Tierärzte über die gesetzliche Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- und staatliche Pensionsversicherung), den Wohlfahrtseinrichtungen (Versorgungsfonds (=“Kammerpension“), Notstandsfonds u. Sterbekasse) sowie den Kammerpflichtbeiträgen (=„Kammerumlage“).

Übersicht Sozialversicherung


Krankenversicherung

Selbständig tätige Tierärztinnen und Tierärzte haben aufgrund des Opting out die Wahl zwischen einer gesetzlichen Krankenversicherung in der SVS nach dem GSVG, einer Selbstversicherung in der ASVG (ÖGK) oder der Gruppenkrankenversicherung der Wiener Städtischen Versicherung.

Generell gilt zu beachten, dass bei Erstversicherung bei Praxisgründung in der Gruppenkrankenversicherung der Wiener Städtischen und späterer Anmeldung eines Gewerbes neben der Praxis (z.B. Futtermittelhandel, Onlineshop) auch eine Versicherung in der SVS nach dem GSVG fällig wird. Hier besteht die Gefahr der kostenintensiveren Doppelversicherung!
Bei Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist außerdem zu erwähnen, dass bei Versicherung in der ASVG kein Selbstbehalt eingehoben wird, bei Versicherung in der SVS oder der Gruppenkrankenversicherung der Wiener Städtischen mit ca. 20 % Selbstbehalt bei ambulanten Leistungen zu rechnen ist.

Welches Modell der Krankenversicherung für die jeweilige Tierärztin das Beste ist, gilt es individuell zu prüfen. Die Entscheidung sollte aber nicht nur aufgrund der zu leistenden monatlichen Beiträge gefällt werden.

Gruppenkrankenversicherung Wiener Städtische 

 

 

Gesundheits-App Wiener Städtische

Seit kurzem besteht auch für die Bezieher der Gruppenkrankenversicherung der Wiener Städtischen die Möglichkeit Rechnungen vom Hausarzt, Kinderarzt, Facharzt oder Rechnungen für Medikamente sowie andere Belege bequem mit wenigen Klicks per App einzureichen.

Dazu einfach die Art der Rechnung auswählen, den Beleg fotografieren oder als PDF hochladen und abschließend noch die entsprechenden Angaben zur Sozialversicherung bzw. zum Selbstbehalt machen – die weiteren Schritte erledigt dann die Gesundheits-App.

Die Verwendung bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • einmalige Registrierung
  • Rechnungen bequemer einreichen
  • schnellere Auszahlung
  • höchste Sicherheitsstandards
  • Statusanzeige zu laufenden Rechnungseinreichungen
  • vergangene Einreichungen sind auf einem Blick ersichtlich
  • Push-Benachrichtigungen, sobald sich der Status der Einreichung ändert

Weitere Informationen sowie Kontaktmöglichkeiten bei Fragen und Problemen finden Sie hier.

 

Ein kurzes Einführungsvideo finden Sie hier.

Wichtig: Polizzen-Nummer: ohne Buchstaben bzw. Sonderzeichen eingeben, Bei der Eingabe des Namens „UE“ Schreibung beachten.

Begünstigte Eintrittsprämie für Berufseinsteiger

Um jungen Kolleginnen und Kollegen den Einstieg in die freiberufliche tierärztliche Tätigkeit zu erleichtern, ist es gelungen, mit der Wiener Städtischen eine begünstigte Eintrittsprämie für erstmals freiberuflich tätige Tierärztinnen und Tierärzte für das erste Jahr ihrer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Die Prämie liegt derzeit in der Höhe der aktuellen Kinderprämie und damit deutlich unter dem Normaltarif für Einsteiger in die Opting-out-Versicherung.

Nach Ablauf dieses Jahres werden die Versicherten automatisch mit der Prämie zum jeweiligen Lebensalter des Versicherten umgemeldet. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Begünstigung ist eine dreijährige Bindefrist ab Eintritt in den Opting-out-Vertrag.

Österreichische Gesundheitskasse ÖGK

Sozialversicherung der Selbstständigen SVS

VERAG Versicherungsmakler GmbH


Pensionsvorsorge

ÖTK-Pensionskonto (Versorgungsfonds)

Online-Service der Österreichischen Tierärztekammer

Neben der staatlichen Pensionsvorsorge sorgen Sie über die Pflichtbeiträge zum Versorgungsfonds für Ihre zusätzliche Pension vor. Um Ihnen einen Überblick über Ihre Einzahlungen bzw. ihre Pensionsanwartschaften zu geben, ist für Sie das persönliche ÖTK-Pensionskonto eingerichtet. Dieses ist jederzeit und überall online abrufbar und damit erstmalig transparent, verständlich und nachvollziehbar einsehbar. Diese Pensionsauskunft gibt Ihnen somit einen raschen Überblick über Ihre Pensionsleistungen aus dem Versorgungsfonds, als 2.Säule zur staatlichen Pensionsvorsorge.

Was können Sie online aktuell abrufen?

  • Wann Sie Ihren errechneten Unterstützungsbeginn erreichen werden
  • Wie viele Versicherungsmonate Sie bisher erworben haben
  • Wie viele Mindestversicherungsmonate Sie benötigen
  • Wie viele Mindestversicherungsmonate Sie noch bis zur vollen Anwartschaft benötigen

https://www.tieraerztekammer.at/interner-bereich/taeks/meine-konten/pensionskonto/

SVS Pensionskonto (Staatliches Pensionskonto)

Im Juni 2014 startete das neue Pensionskonto, aus dem sich der aktuelle Ansparbetrag für Ihre Pension ablesen lässt. Mit diesem Pensionskonto wird die Pensionsberechnung einfacher, klarer und vor allem transparent. Somit kann man den aktuellen Ansparbetrag für die Pension jederzeit auf einen Blick ins Pensionskonto ablesen.

Ein Pensionskonto haben alle Versicherten, die ab 1955 geboren sind. Wer vor dem 1. Jänner 1955 geboren wurde, wird nicht auf das neue Pensionskonto umgestellt. Die Pension wird in diesen Fällen weiterhin nach dem bisherigen System berechnet.

Hier einige Informationen:

Brief Pensionskonto
Formular Einverständniserklärung
Pensionskontomitteilung
Broschüre
PK-Rechner Eingabeseite
PK-Rechner Ergebnisseite


Unfallversicherung - Volontariat für Schüler und Studierende

Immer wieder fragen Jugendliche, die an unserem Beruf interessiert sind, ob sie einige Tage in unseren Praxen anwesend sein dürfen, um sich ein Bild unserer Tätigkeit machen zu können. Im Falle von Schulveranstaltungen oder eines Praktikums entsprechend dem Veterinärmedizinstudium sind diese Personen unfallversichert.

Detailantworten finden Sie in der Broschüre der AUVA
Unfallversicherung Volontariat


Haftpflichtversicherung


Betriebliche Vorsorge

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit informiert, dass Ende 2007 im Rahmen des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) auch die Betriebliche Vorsorge (Abfertigung neu) für freiberuflich Selbstständige geschaffen wurde. Freiberuflich Selbstständige haben damit die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres ab dem 1.1.2008 oder ab dem jeweiligen Berufseinstieg in dieses Modell zu optieren

Broschüre


Berufsunterbrechungsversicherung (BUFT)

BUFT-Rahmenvereinbarung (Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tätige) für Tierärzte:

Mit der Generali Versicherung wurde ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen, welchen Sie in Anspruch nehmen können.

Warum sollten Sie eine Berufsunterbrechungsversicherung überhaupt abschließen?

Unfall oder Krankheit des Unternehmers sowie Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl können sehr rasch zu großen und auch länger andauernden Umsatzeinbußen führen. Während der Betrieb länger geschlossen und somit auch der Gewinn ausbleibt, laufen die Fixkosten dennoch weiter. Mit einer individuellen Absicherung durch eine BUFT ist finanzielle Sorgenfreiheit für eine unfreiwillige Auszeit gewährleistet.
Neben Unterschieden in der Deckung sowie in der Prämiengestaltung, ist auch das Thema Kündigungsverzicht durch den Versicherer ein sehr wesentlicher Faktor, welchen es vor Vertragsabschluss zu berücksichtigen gilt.

Versicherer, welche nach Vertragsabschluss keinen Kündigungsverzicht haben, sind naturgemäß billiger in der Prämiengestaltung aber dennoch oft nicht „günstiger“, da sie im Krankheitsfall die Möglichkeit haben, die Versicherung einseitig zu kündigen.
Ein Kündigungsverzicht durch den Versicherer bei schweren Erkrankungen bzw. nach schweren Unfällen kann somit im Anlassfall existenzrettend sein.

Daher ist es von großer Wichtigkeit, sich vor Vertragsabschluss von Experten beraten zu lassen, um im Schadenfall passend abgesichert zu sein.