Versicherungen
Hier finden Sie umfangreiche Informationen zu den folgenden Themen:
- Sozialversicherung
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Pensionsversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Berufsunterbrechungsversicherung (BUFT)
Sozialversicherung
Die gesetzliche Sozialversicherung setzt sich aus Pensions-, Kranken-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung zusammen.
Krankenversicherung
Grundsätzlich besteht eine Versicherungspflicht für selbstständig tätige Tierärztinnen und Tierärzte. Aufgrund der Möglichkeit des „Opting-Outs“ besteht die Wahl zwischen
- einer gesetzlichen Krankenversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG),
- einer Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), oder
- einer Gruppenkrankenversicherung bei der Wiener Städtischen Versicherung.
Achtung: Sofern neben der tierärztlichen Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet wird (z.B. Handel mit Futtermitteln, Onlineshop) tritt neben der Opting-Out-Möglichkeit die Versicherungspflicht des angemeldeten Gewerbes hinzu. Sofern dieses keine Opting-Out-Variante zulässt, besteht die Gefahr einer kostenintensiven Doppelversicherung.
Bei Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist außerdem zu erwähnen, dass bei Versicherung in der ASVG kein Selbstbehalt eingehoben wird, bei Versicherung in der SVS oder der Gruppenkrankenversicherung der Wiener Städtischen mit ca. 20 % Selbstbehalt bei ambulanten Leistungen zu rechnen ist. Welches Modell der Krankenversicherung für die jeweilige Tierärztin das Beste ist, gilt es individuell zu prüfen.
Informationen:
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung (ÖGK, Stand: 2025)
- Kontakt ÖGK
- GSVG-Krankenschutz für kammerzugehörige Freiberufler*innen (SVS, Stand: 2025)
- Kontakt SVS
- Gruppenkrankenversicherung der Wiener Städtischen Versicherung (über VERAG Versicherungsmakler)
Gruppenkrankenversicherung bei der Wiener Städtischen Versicherung - begünstigte Eintrittsprämie für Berufseinsteiger*innen
Um jungen Kolleginnen und Kollegen den Einstieg in die freiberufliche tierärztliche Tätigkeit zu erleichtern, ist es gelungen, mit der Wiener Städtischen eine begünstigte Eintrittsprämie für erstmals freiberuflich tätige Tierärztinnen und Tierärzte für das erste Jahr ihrer beruflichen Tätigkeit zu vereinbaren. Die Prämie liegt derzeit in der Höhe der aktuellen Kinderprämie und damit deutlich unter dem Normaltarif für Einsteiger in die Opting-Out-Versicherung.
Nach Ablauf dieses Jahres werden die Versicherten automatisch mit der Prämie zum jeweiligen Lebensalter des Versicherten umgemeldet. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Begünstigung ist eine dreijährige Bindefrist ab Eintritt in den Opting-Out-Vertrag.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung für selbstständig tätige Tierärzt*innen richtet sich nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).
Die Beitragseinhebung erfolgt durch die SVS, gemeinsam mit den Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen (sofern kein Opting-Out).
Leistungsträger ist die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt), die alle Arbeits- und Wegunfälle sowie Berufskrankheiten abwickelt.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Arbeitsunfälle (z. B. Bissverletzungen, Stich- oder Schnittverletzungen, Stürze in Praxis oder Stall)
- Wegunfälle (direkter Weg von/zur Praxis oder zu Haus-/Stallbesuchen)
- Berufskrankheiten
Die Beiträge zur Unfallversicherung sind als Fixbetrag ausgestaltet und daher unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Einkommens. Zur Berechnung wird eine vom Gesetz vorgegebene fiktive Bemessungsgrundlage herangezogen, die jährlich angepasst wird.
Für selbstständig tätige Tierärzt*innen bedeutet das, dass sie stets denselben Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung leisten, egal ob die Praxis hohe oder geringe Einkünfte erzielt. Damit soll eine einheitliche Grundabsicherung gewährleistet werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Höherversicherung: Wer im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit eine höhere Versehrtenrente beziehen möchte, kann die Bemessungsgrundlage freiwillig anheben und damit den Leistungsanspruch entsprechend erhöhen.
Unfallversicherung im Überblick (SVS, Stand: 2025)
Exkurs: Schüler*innen und Studierende
Auch vor dem Studium oder der Berufsausübung besteht die Möglichkeit, den tierärztlichen Beruf näher kennenzulernen. Dies erfolgt etwa im Rahmen von Schulveranstaltungen oder Praktika. In diesen Fällen sind die Teilnehmenden unfallversichert.
- Versicherten-Information für Studierende (AUVA, Stand: 2024)
- Versicherten-Information für Schüler*innen (AUVA, Stand: 2024)
Weitere Informationen zu Internship, Praktikum, Volontariat & Residency finden Sie hier.
Pensionsversicherung
Die Pensionsversicherung für selbstständig tätige Tierärzt*innen richtet sich nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG).
Die Beitragseinhebung erfolgt durch die SVS, gemeinsam mit den Unfall- und Krankenversicherungsbeiträgen (sofern kein Opting-Out).
Leistungsträger ist die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen.
Die Beitragshöhe zur Pensionsversicherung richtet sich nach den Einkünften aus der selbstständigen Tätigkeit.
Wenn gleichzeitig selbstständige und unselbständige Tätigkeit ausgeübt wird, so kann es zu einer Mehrfachversicherung nach ASVG und GSVG kommen. Es werden so Beitragsmonate in mehreren Pensionssystemen erworben. Anschließend ist es aber notwendig, diese Beitragszeiten einer einzigen Versicherung zuzuordnen. Bei einer Mehrfachversicherung nach ASVG und GSVG werden sämtliche Versicherungsmonate der ASVG Versicherung zugeordnet.
Alles rund um die Pensionsversicherung (SVS)
Als zweite Säule des Pensionssystems gibt es die Altersunterstützung durch die Österreichische Tierärztekammer. Alle Informationen rund um die Altersunterstützung und weitere Leistungen aus den Wohlfahrtseinrichtungen der ÖTK finden Sie hier.
Arbeitslosenversicherung
Selbstständig tätige Tierärzt*innen können freiwillig eine Arbeitslosenversicherung bei der SVS abschließen; Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe werden vom AMS ausbezahlt.
Arbeitslosenversicherung für Gewerbebetreibende, neue Selbstständige und Freiberufler*innen (SVS, Stand: 2025)
Haftpflichtversicherung
Selbstständige Tierärzt*innen sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Pflicht dient dem Schutz vor Schadenersatzforderungen, die im Rahmen der Berufsausübung entstehen können. Je nach tierärztlichem Einsatzbereich (Kleintier-, Nutztier-, Pferdebereich) sind unterschiedliche Deckungssummen notwendig.
Die Österreichische Tierärztekammer hat mit dem VERAG Versicherungsmakler Rahmenbedingungen für eine Haftpflichtversicherung ausgehandelt. Informationen zu den Versicherungsleistungen finden Sie hier. Die Wahl der Haftpflichtversicherung bleibt jedoch frei – die Kooperation mit VERAG soll lediglich die Suche und den Abschluss für Tierärzt*innen erleichtern.
VERAG Sicherheitskonzept für Tierärzt*innen (VERAG, Stand: 2024)
Berufsunterbrechungsversicherung (BUFT)
Die Berufsunterbrechungsversicherung (BUFT) schützt freiberuflich und selbstständig tätige Tierärzt*innen vor finanziellen Einbußen, die durch Unfall, Krankheit oder durch Schäden am Betrieb (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch) entstehen können. Sie ermöglicht, die Fixkosten während einer Betriebsunterbrechung abzusichern. Wichtige Aspekte bei der Auswahl einer Versicherung sind die Deckung, Prämiengestaltung und der Kündigungsverzicht durch den Versicherer, der im Schadensfall relevant sein kann.
Die Österreichische Tierärztekammer hat mit der Generali-Versicherung eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die von Tierärzt*innen in Anspruch genommen werden kann. Die Wahl der Versicherung bleibt frei. Es wird empfohlen, sich vor Vertragsabschluss fachkundig beraten zu lassen, um die Absicherung den individuellen Bedürfnissen entsprechend zu gestalten.