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Honorare

Seit der Änderung des Tierärztegesetzes mit 1. August 2016 bestehen keine verbindlichen Honorarsätze für tierärztliche Leistungen mehr. Die in der von der Österreichischen Tierärztekammer beschlossenen Honorarordnung verlautbarten kalkulatorischen Stundensätze sind daher als Honorarempfehlung zu verstehen. Tierärzt*innen kalkulieren ihre Honorare eigenverantwortlich auf Basis ihrer betrieblichen Kostenstruktur.

Zur Orientierung stellt die ÖTK neben der Honorarordnung auch die Publikation „Tierärztliche Honorarinformation (THI)" als praxisnahe Umsetzungshilfe zur Verfügung, in der die Berechnung des kalkulatorischen Stundensatzes erläutert wird.

Verlautbarung d. Stundensatzes für tierärztliche Leistungen, gültig seit 25.11.2024

Tierärztliche Honorarinformation (Stand: 2023)

Verlautbarung des Stundensatzes - historisch