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Honorare

Die Delegiertenversammlung der Österreichischen Tierärztekammer hat am 27.11.2015 eine neue Honorarordnung auf Basis des verlautbarten kalkulatorischen Stundensatzes beschlossen.

Stundensatz für tierärztliche Leistungen

Am 1. August 2016 trat die Änderung des Tierärztegesetzes in Kraft, wonach es keine verbindlichen Honorarsätze mehr gibt. Die existierende „Honorarordnung“ ist daher ab diesem Zeitpunkt als bloße Empfehlung der ÖTK zu verstehen. Dem Tierarzt obliegt es selbst, das Honorar für erbrachte Leistungen zu kalkulieren und zu verrechnen.

BGBL. I Nr. 66/2016



Tierärztliche Honorarinformation (THI)

Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!

Die Delegiertenversammlung der Österreichischen Tierärztekammer hat am 29.11.2013 eine neue Honorarordnung auf Basis des verlautbarten kalkulatorischen Stundensatzes beschlossen.

Die Aufsichtsbehörde hat diese gemäß § 18 des Tierärztegesetzes am 20.2.2014 genehmigt.

Ergänzend dazu wurde nun die Tierärztliche Honorarinformation (THI) fertiggestellt. Sie soll als Informationshilfe ergänzend zur Honorarordnung dienen und die Umsetzung dieser in der täglichen Praxis erleichtern.

Tierärztliche Honorarinformation (Stand 08/2014)

Honorarordnung 2014