EU-Heimtierausweis und Kennzeichnungspflicht

Wer mit Hund, Katze oder Frettchen innerhalb der EU bzw. in Drittstaaten verreisen möchte, muss bestimmte Vorgaben einhalten. Auch die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Registrierung von Heimtieren ist gesetzlich vorgeschrieben. Tierärzt*innen sind für die Ausstellung des EU-Heimtierausweises zuständig, führen die Kennzeichnung und Registrierung durch und sind zentrale Ansprechpartner*innen für Tierhalter*innen bei allen Fragen rund um das Reisen mit Heimtieren.

In diesem Bereich finden Sie umfassende Informationen zu:

  • EU-Heimtierausweis und Reisebestimmungen
  • Kennzeichnung und Registrierung
  • Rechtsgrundlagen
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