Notstandsfonds
Im Fall unverschuldeter Notlagen oder in begründeten Härtefällen können Fondsmitglieder und deren Hinterbliebene – unter Berücksichtigung der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse – Unterstützungen erhalten. Der Notstandsfonds dient als Auffangnetz in außergewöhnlichen Lebenssituationen, in denen reguläre Absicherungen nicht ausreichen, und soll Mitgliedern der Österreichischen Tierärztekammer sowie deren Familien schnell und unbürokratisch helfen.
Typische Unterstützungsszenarien sind zum Beispiel:
Schwere oder langandauernde Erkrankungen mit erheblichen finanziellen Belastungen
Unfallfolgen oder Einkommensausfälle, die zu einer existenzbedrohenden Situation führen
Unverschuldete wirtschaftliche Notlagen durch Elementarereignisse oder andere außergewöhnliche Ereignisse
Besondere familiäre Härtefälle, etwa durch Pflegebedürftigkeit von Angehörigen oder außergewöhnliche Betreuungssituationen
Darüber hinaus bietet die ÖTK im Rahmen des Notstandsfonds gezielte Unterstützung im Bereich Mental/Financial Health. Für Kolleginnen und Kollegen, die unter mentalen Problem leiden, soll hier die Möglichkeit geschaffen werden, rasch und möglichst unbürokratisch Rechnungen von Therapiesitzungen etc. einzureichen. Ebenso soll es für Kolleginnen und Kollegen, die sich in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sehen, auch die Möglichkeit geben finanzielle Hilfe für Coachings oder andere Hilfestellungen in diesem Bereich einreichen zu können.
Die Unterstützung aus dem Notstandsfonds ist eine freiwillige Leistung, über die das Kuratorium nach Prüfung des Antrags entscheidet.
Für die Entscheidung über einen Antrag auf Auszahlung einer Unterstützung aus dem Notstandsfonds der ÖTK sind entsprechende Angaben und Unterlagen erforderlich.
Die ÖTK stellt ein Formular zur Antragstellung zur Verfügung, welches freiwillig herangezogen werden kann. Weiters finden Sie hier eine Ausfüllhilfe zur Antragstellung.
Der Beitrag zum Notstandsfonds beträgt mit Stand 2025: EUR 22,00 pro Jahr und ist zum 31.3. des jeweiligen Jahres fällig.