Gebarung

Die Gebarung der Wohlfahrtseinrichtung liegt in der Verantwortung des Vorstands der Österreichischen Tierärztekammer, der für die Verwaltung und Veranlagung des Vermögens zuständig ist. Grundlage dafür sind die Veranlagungsrichtlinien der ÖTK, die für Transparenz und Sicherheit sorgen.

Satzung und Beitragsordnung der Wohlfahrtseinrichtungen der Österreichischen Tierärztekammer

Webinare zum Nachschauen

Budget

Das Budget sowie die Jahresabschlüsse finden Sie hier

Vermögenswerte

Der Wohlfahrtsfonds verfügt über ein Vermögen, das in hohem Maße der langfristigen Sicherung und Stabilität dient. Den größten Anteil machen Immobilien aus: Rund 93 % der Vermögenswerte sind in Liegenschaften investiert. Diese strategische Schwerpunktsetzung gewährleistet nachhaltige Wertbeständigkeit und regelmäßige Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

Nur ein kleiner Teil des Fondsvermögens wird in andere Anlageformen wie Finanzinvestitionen oder Liquiditätsreserven gehalten. Diese dienen in erster Linie der Flexibilität und kurzfristigen Verfügbarkeit von Mitteln, während Immobilien den langfristigen Rückhalt bilden.

Die folgende Grafik veranschaulicht die Aufteilung des Fondsvermögens, während die Karte die geografische Verteilung der Immobilienbestände sichtbar macht. So wird deutlich, dass die Vermögensstruktur stark auf Stabilität, Substanz und langfristige Werterhaltung ausgerichtet ist.


Immobilienkarte


Immobilienliste (ÖTK, Stand: August 2025)
Leerstandsliste (ÖTK, Stand: Mai 2025)
Infobroschüre „Aktuelle Informationen zum Versorgungsfonds" (ÖTK, Stand: September 2014)

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