Beiträge
Mit der Zahlung von Beiträgen werden Beitragsmonate erworben, welche den Anspruch auf Unterstützungsleistungen aus dem Versorgungsfonds begründen. Während des Bezuges von Unterstützungsleistungen sind keine Beiträge zu zahlen.
Hinweis: Beiträge zum Versorgungsfonds können steuerlich abgesetzt werden, was einen deutlichen Vorteil gegenüber privater Vorsorge darstellt. Selbstständig Erwerbstätige können ihre Beiträge als Betriebsausgaben von der Einkommenssteuer absetzen. Für Dienstnehmer*innen erfolgt die Berücksichtigung in der Regel automatisch über den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin oder durch den Werbungskostenabzug bei Einkünften aus unselbstständiger Arbeit.
Beiträge und Reduktionsmöglichkeiten auf einen Blick:
Reduktionsmöglichkeiten in EUR |
selbstständig |
angestellt | erworbene Beitragsmonate |
---|---|---|---|
Pflichtbeitrag | 319,00 | 319,00 | 1 |
Reduktionsmöglichkeit bis zum vollendeten 30. Lebensjahr | 159,50 auf Antrag | - | 0,5 |
Reduktionsmöglichkeit in den ersten 2 Berufsjahren nach erstmaliger Aufnahme der selbstständigen tierärztlichen Tätigkeit oder erstmaliger Praxiseröffnung sofern das Einkommen vor Steuern aus selbständiger tierärztlicher Tätigkeit EUR 30.000,00 pro Jahr nicht übersteigt. | 159,50 auf Antrag | - | 0,5 |
Reduktionsmöglichkeit für weibliche Fondsmitglieder in den auf die Geburt eines Kindes folgenden 24 Monaten, ebenso für männliche Fondsmitglieder, welche an Stelle der Mutter die alleinige Betreuungsverpflichtung für ein Kind übernehmen. | 159,50 auf Antrag | 159,50 auf Antrag | 0,5 |
Reduktionsmöglichkeit bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von EUR 2.955,88 bis EUR 3.854,03 pro Monat | - | 159,50 auf Antrag | 0,5 |
Reduktionsmöglichkeit bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von EUR 1.479,06 bis EUR 2.955,87 pro Monat | - | 79,75 auf Antrag | 0,25 |
Reduktionsmöglichkeit bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von EUR 1.273,99 bis EUR 1.479,05 pro Monat | - | 39,88 auf Antrag | 0,125 |
Reduktionsmöglichkeit bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von bis EUR 1.273,99 pro Monat | - | 39,88 auf Antrag | 0,125 |
Befreiungsmöglichkeit bei einem durchschnittlichen Bruttoeinkommen von bis EUR 1.273,99 pro Monat | - | Befreiung von der Mitgliedschaft auf Antrag | 0 |
Reduzierungsmöglichkeit bei Begründung einer freiberuflich selbstständigen tierärztlichen Tätigkeit in Form von Praxisvertretungen, Tätigkeiten im Not- und Bereitschaftsdienst (gemäß § 14 Abs. 6 TÄG), ehrenamtlichen Tätigkeiten oder aufgrund SFU-Ausbildung, die jeweils 30 Tage im Kalenderjahr nicht übersteigt | 0,00 auf Antrag | - | 0 |
Die Übersicht der Reduktionsmöglichkeiten stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Für die Reduktion bzw. Befreiung von Beiträgen ist ein entsprechender Antrag an das Kammeramt zu stellen. Der Antrag kann auch per Email an vorschreibung@tieraerztekammer.at übermittelt werden.
Bitte verwenden Sie hierzu folgende Formulare: