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Registrierkasse

Projekt "Tierarzt & Registrierkasse"

Die Steuerreform 2015 sieht den verpflichtenden Einsatz von Registrierkassen in Tierarztpraxen ab 1.1.2016 vor. Im Rahmen des Projekts „Tierarzt & Registrierkasse“ der Österreichischen Tierärztekammer werden Tierärztinnen und Tierärzte in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht auf die Neuerungen vorbereitet.

Zusammenarbeit mit Softwareanbietern

Die Österreichische Tierärztekammer ist deshalb mit einer großen Anzahl von Anfragen von Tierärztinnen und Tierärzten konfrontiert, die sich für eine Software- und/oder Registrierkassenlösung entscheiden wollen. Die Kammer gibt in diesem Zusammenhang zwar keine Empfehlung für ein Softwareprodukt ab, klärt aber im Vorfeld mit Softwareherstellern, inwiefern eine Lösung die technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllt.

Kernpunkt ist einerseits, dass der Tierarzt mit der Software die neuen Anforderungen im Bereich der Bundesabgabenordnung sowie anderer steuerlicher Gesetze erfüllen kann. Andererseits muss die Software auch organisatorischen Anforderungen gerecht werden, um einen möglichst reibungslosen Ablauf der Praxistätigkeit zu gewährleisten. Dabei möchten wir auf die Eignung von Softwaresystemen für unterschiedliche tierärztliche Berufswirklichkeiten (Einzel- oder Gemeinschaftspraxis, Klein- oder Großtierpraxis) Rücksicht nehmen.

Mit der Abwicklung des Projekts ist die Mag. Werner Frühwirt Unternehmensberatungs GmbH betraut.


>> Weitere Informationen
finden Sie nach Anmeldung auch im internen Bereich.

Informationen

Broschüre "Tierarzt & Steuern"
Steuerreform 2015/16 in Österreich
Steuerreform Bundesgesetzblatt
Entwurf der Registrierkassensicherheitsverordnung vom 9.9.2015
Fragen zur Registrierkassenpflicht BMF
VfGH-Entscheidung vom 9.3.2016 betreffend Registrierkassenpflicht (G 606/2015-14, G 644/2015-14, G 649/2015-14)
VfGH-Pressemeldung




Anwendungs- und Abgabebeleg

Mit dem neuen Abgabe- und Anwendungsbeleg wurde die Möglichkeit geschaffen, diesen neben dem gewohnten Dokumentationseinsatz nun auch als mobilen Barbeleg, als Rechnung und auch als Quittung gleichzeitig oder gesondert einzusetzen zu können.

Anleitung und Ausfüllhilfe (Mag. Werner Frühwirt)

AuA-Beleg