Veranstaltungskalender

Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der ÖBG und der Vetmeduni für Neuweltkamelinteressierte 2026

Tagung mit Anmeldeschluss am 14.11.2026



Es sind noch Plätze frei.
Jetzt zur Veranstaltung anmelden!



Datum und Zeit
Am 27.11.2026 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ort
Hörsaal G der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Österreich, 1210 Wien
Veterinärplatz 1

Termin speichern

Bildungsstunden
3,0 FTA Wiederkäuer
3,0 Bildungsstunden allg.
3,0 TGD
1,0 Hausapotheke

Kategorie(n)

  • Hausapotheke
  • TGD

Fachbereich(e)

  • Allgemein
  • Nutztiere

Details
Sehr geehrte NeuweltkamelbesitzerInnen und TierärztInnen,

wir möchten Sie ganz herzlich zu unserer alljährlichen Fortbildungsveranstaltung einladen. Wir haben dazu ein Programm zusammengestellt, in dem wir einige im letzten Jahr eingewiesenen Fälle vorstellen, sowie Themen von praktischem Interesse für Sie als Besitzerin und Besitzer präsentieren. Wir wollen die Gelegenheit ebenso nutzen, um mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Dieses Mal wollen wir Ihnen auch unsere Klinik zeigen. Beim gemeinsamen Rundgang können die OP-Säle, die Stallungen und Behandlungsräume besucht werden. Zusätzlich stellen wir die Abläufe – von der Aufnahme der Patienten bis zur Entlassung – vor.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen; die Verpflegungspauschale beträgt 50 Euro, die Sie vor Ort in bar bezahlen können. Um die Pausenversorgung etwas planen zu können, bitten wir Sie um
Anmeldung bis 14. November 2026.

Das Organisationsteam freut sich über viele TeilnehmerInnen!


Programm:

13:30–14:00 Uhr: Anmeldung

14:00–14:10 Uhr: Begrüßung, Thomas Wittek (Zentrumsleitung)

14:10–14:35 Uhr: Endoparasiten beim Neuweltkamel, Bianca Lambacher-Einzmann

14:35–15:00 Uhr: Orthopädische Erkrankungen und Fälle aus der Klinik, Birgit Altenbrunner-Martinek

15:00–16:30 Uhr: PAUSE mit Kaffee und Kuchen

16:30–17:00 Uhr: Infektionskrankheiten (Blauzunge, Tuberkulose und Co.), Thomas Wittek

17:00–17:30 Uhr: Das Lama und Alpaka als Patient in unserer Klinik,
Sonja Franz und Cassandra Eibl

17:30–18:00 Uhr: Rundgang durch die Klinik, Cassandra Eibl

18:00 Uhr: Abschluss

Referenten
Siehe Programm

Teilnahmegebühr

Allgemein50,00 €
ÖBG-Studierende0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Mag.med.vet. Eva-Maria Bartl
Veterinärplatz 1
1210 Wien, Österreich

Downloads
260915_NWK-Fortbildung_27-11-2026_Programm_final.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

↑ Anfang