Veranstaltungskalender

Diabetes bei Hund und Katze im Vergleich - Zwischen Innovation und bewährter Therapie

Webinar (E-Learning) mit Anmeldeschluss am 25.08.2026



Restplätze auf Anfrage.

Datum und Zeit
Am 01.12.2026 von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr

Ort
Webinar
Österreich, 0000 Webinar
Webinar 0

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Bildungsstunden
2,0 Bildungsstunden allg.
2,0 FTA Innere Medizin Kleintiere
2,0 FTA Kleintiere

Kategorie(n)

  • Sonstiges

Fachbereich(e)

  • Allgemein
  • Klein- & Heimtiere

Details
Priv.-Doz. Dr. med. vet. Florian Zeugswetter, Endokrinologie
19:30 – 19:45 Uhr | Hund und Katze sind nicht gleich
• Unterschiede in Pathophysiologie und Krankheitsverlauf
• Konsequenzen für Diagnostik und Therapie
19:45 – 20:20 Uhr | Fokus Katze – Die diabetische Katze 2026
2,5 Jahre SGLT2-Inhibitoren: Was haben wir gelernt?
• Aktueller Stellenwert von SGLT2-Inhibitoren
• Patientenselektion und welche Katzen profitieren von einer SGLT2i-Therapie?
• Typische Praxisszenarien und Grenzen der Therapie

Moderne Insulintherapie bei der diabetischen Katze
• Wann ist Insulin die Therapie der Wahl?
• Auswahl und Einsatz geeigneter Insulinpräparate
• Praktische Einstellung und Langzeitmanagement
• Aktuelle Empfehlungen für den Katzenpatienten

20:20 – 20:45 Uhr | Fokus Hund – Diabetes beim Hund
Wie gelingt eine stabile Einstellung?
• Therapieziele beim diabetischen Hund
• Langwirksame Insuline im Praxisalltag
• Erfolgskontrolle und Therapieoptimierung
• Praktische Erfahrungen aus der Langzeitbetreuung
20:45 – 21:00 Uhr | Diskussion & Q&A

https://go.boehringer.com/diabhuka

Referenten
Priv.-Doz. Dr. med. vet.
Florian Zeugswetter

Sprache
Deutsch

Teilnahmegebühr

Allgemein0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €

Preise inklusive USt.

Veranstalter
Boehringer Ingelheim RCV GmbH & Co KG

Downloads
AT-PET-0130-2026Einladung_Cardio_Renal_Metabolic_Talk_12_2026_WEB.pdf



Stornobedingungen (gelten ausschließlich für Veranstaltungen ÖTK/ÖTV/VETAK):
Alle Stornierungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Bei jeder Stornierung beträgt die Bearbeitungsgebühr € 30,–. Da Seminar- bzw. Fortbildungsplätze kurzfristig nicht zu verkaufen sind, müssen wir bei einer Stornierung ab dem 42. Tag vor Kursbeginn 50 %, bei einer Stornierung 21 Tage vor Kursbeginn 100 % der Teilnahmegebühr berechnen. Wenn Sie eine/n der Zielgruppe entsprechende/n Teilnehmer/Teilnehmerin nominieren können, entfällt die Stornogebühr, es kommt nur die Bearbeitungsgebühr zur Anwendung. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Blöcken bzw. Teilen einer Ausbildung ist dennoch der gesamte Betrag zu bezahlen.

Widerrufsrecht für Verbraucher*innen (gilt ausschließlich für Veranstaltungen der VETAK)

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung zu widerrufen.

Sie können die schriftliche Mitteilung über die Ausübung Ihres Widerrufsrechts an folgende Anschrift absenden:
Österreichischer Tierärzteverlag GmbH
Hietzinger Kai 87
1130 Wien

oder per E-Mail an: office-REMOVE-NOSPAM@tieraerzteverlag.at
Hierfür können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden oder den Widerruf formlos erklären. 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erstattet Ihnen der Tierärzteverlag alle von Ihnen geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Eingang Ihrer Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten.

Ein Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen sowie bei außerhalb der Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Dienstleistungen nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens der Verbraucherin oder des Verbrauchers gemäß § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen wurde, die Verbraucherin oder der Verbraucher zuvor bestätigt hat, vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung Kenntnis zu haben, oder die Dienstleistung vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).

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